In einigen Fällen bedarf es einer obergerichtlichen Entscheidung, um die Normen des Betreuungsrechts auszulegen bzw. die Stellung des Betreuers zu festigen. Heute haben wir zwei Entscheidungen herausgesucht, die sich einerseits mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts beschäftigt und in einem anderen Fall die Zustellung eines Vollstreckungsbescheids genauer betrachtet.
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