Ein Hörer des Podcasts hatte eine interessante Frage, die sicherlich auch im Fall des Falles für andere Betreuer relevant sein könnte. Er selbst ist Berufsbetreuer seit 2023 und daher nun vorläufig registriert nach § 33 BtOG. Nun möchte Ihn das Amtsgericht als Ehrenamtler vergüten.
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