Podcast

Folge 211 Medikamente - Medikamentenmanagement juristisch eingeordnet

In dieser Folge wird ein Urteil des Sozialgerichts Lüneburg zur Zuständigkeit beim Medikamentenmanagement besprochen. Es wird geklärt, ob rechtliche Betreuer für die Medikamentengabe verantwortlich sind oder nur deren Organisation übernehmen müssen. Die Entscheidung wird praxisnah eingeordnet und rechtlich kommentiert.

Die Entscheidung des SG Lüneburg: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/176899

Werde Teil des betroyt campus

ca.betroyt.de

Dein Mentorenprogramm für den Start
startrampe.betroyt.de

Ab April mit interessanten Inhalten:

Folge bereits jetzt betroyt | wissen auf Instagram und YouTube
Instagram
Youtube

Ein ungewöhnlicher Streitfall vor Gericht
In dieser Folge des betreut-Podcasts wird ein spannender Fall des Sozialgerichts Lüneburg besprochen. Im Zentrum steht das Aktenzeichen S38 SO 73/20. Die zentrale Frage lautete: Ist das Stellen von Medikamenten Aufgabe des rechtlichen Betreuers – oder muss diese Aufgabe durch den Pflegedienst übernommen werden?

Ausgangspunkt war eine Klage einer gesetzlichen Betreuerin im Namen eines psychisch erkrankten Menschen gegen das Sozialamt. Es ging um das sogenannte Medikamentenmanagement – also die Organisation, Kontrolle und Sicherstellung der Medikamenteneinnahme. Die Betreuerin vertrat die Auffassung, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich falle, sondern als gesonderter Bedarf durch die Sozialhilfe zu finanzieren sei.

Wer ist zuständig für das Medikamentenmanagement?
Die Sozialbehörde sah das anders: Sie argumentierte, das Medikamentenmanagement sei Teil der Gesundheitssorge und somit Aufgabe des rechtlichen Betreuers. Die juristische Streitfrage lautete also: Fällt diese Aufgabe unter die Vermögenssorge eines Betreuers oder ist sie medizinische Behandlungspflege, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Ausnahmefällen vom Sozialhilfeträger zu übernehmen ist?

Die klare Entscheidung des Sozialgerichts
Das Sozialgericht entschied eindeutig: Das Medikamentenmanagement gehört nicht zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers. Vielmehr sei es medizinische Behandlungspflege, die in den Verantwortungsbereich einer medizinischen Fachkraft fällt. Das Gericht betonte, dass die Vorbereitung und Überwachung der Medikamenteneinnahme eine medizinische Fachkompetenz erfordert, über die ein rechtlicher Betreuer nicht zwingend verfügen müsse.
Die Rolle des Betreuers bestehe darin, die Organisation sicherzustellen – also dafür zu sorgen, dass eine geeignete Fachkraft gefunden wird, die diese Aufgabe übernimmt. Genau das hatte die Betreuerin im Fall getan. Für das Gericht war dies die korrekte Vorgehensweise, verbunden mit dem Hinweis, dass die ausführende Person entsprechend zu vergüten sei.

Was bedeutet das Urteil für rechtliche Betreuer?
Die Entscheidung bringt eine klare Aufgabenabgrenzung mit sich: Rechtliche Betreuer sind nicht für die Ausführung medizinischer Aufgaben verantwortlich, sondern für deren Organisation. Haftungsrechtlich bedeutet das eine erhebliche Entlastung. Wenn ein Betreuer rechtzeitig dafür sorgt, dass qualifiziertes Personal sich um die Medikamentengabe kümmert, ist er im Falle eines Fehlers nicht haftbar.
Würde man Betreuer zur Ausführung dieser Tätigkeiten verpflichten, entstünde ein enormer zeitlicher und organisatorischer Mehraufwand. Die Entscheidung bringt daher nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Klarheit für die Praxis.

Rechtssicherheit und praktische Umsetzung
Trotz der Erleichterung bedeutet die Entscheidung natürlich auch Koordinationsaufwand: Es muss ein Pflegedienst oder eine andere medizinische Fachkraft organisiert werden. Doch dieser Aufwand ist überschaubar – insbesondere, wenn ein professionelles Pflegeteam vorhanden ist.
Einzelfälle müssen stets individuell betrachtet werden, aber das Urteil gibt eine gute Orientierung. Es trennt klar zwischen medizinischer Pflege und rechtlicher Betreuung. Die Entscheidung stärkt rechtliche Betreuer in ihrer Rolle – und schafft gleichzeitig Raum für professionelle Versorgung im medizinischen Bereich.
  1. Folge 054: Gesundheit (I) – Allgemeines zum Aufgabenkreis (Basics)
    In dieser Folge werden die Grundlagen der Gesundheitssorge im Rahmen der rechtlichen Betreuung erläutert. Es geht um typische Aufgaben, rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Abgrenzungen.

Den betroyt Podcast unterwegs genießen:

🚀 Startrampe – Das Mentorenprogramm für angehende rechtliche Betreuer! 🚀

Du möchtest als rechtlicher Betreuer durchstarten, aber dir fehlt die richtige Unterstützung? Startrampe begleitet dich 12 Monate lang mit praxisnahen Strategien und wertvollem Wissen. Bekomme das, was in den Sachkundelehrgängen meist fehlt: Die Praxis!

Schritt-für-Schritt Begleitung für einen erfolgreichen Einstieg
Austausch mit Experten und anderen Betreuern
Praxisnahes Wissen zu Aufgabenkreisen, Gesetzen & Organisation

Melde dich jetzt an und sichere dir jetzt deinen Platz!
➡️ startrampe.betroyt.de