Die Direktzahlung der Miete durch das Jobcenter wird anhand eines Umzugsfalls verständlich erklärt. Es wird aufgezeigt, wann zivilrechtlich nach § 812 BGB oder öffentlich-rechtlich nach § 50 SGB X zurückgefordert wird und wer Adressat der Erstattung ist. Abschließend werden konkrete Schritte für die Betreuungspraxis genannt, um Fehlüberweisungen zu vermeiden und Rückforderungen korrekt zu adressieren (inkl. BGH: VIII ZR 39/17).
Schön, dass du wieder dabei bist — eine neue Woche, eine neue Folge. Ich freue mich, dass du mich wieder in dein Ohr lässt, damit ich dir ein paar Dinge mitgeben kann, die dir hoffentlich ganz konkret in deiner Tätigkeit als Berufsbetreuer weiterhelfen. Genau dafür ist dieser Podcast da.
Bevor wir in das Thema einsteigen: Danke für das viele positive Feedback zu Campus Plus. Das läuft jetzt seit knapp einem Monat und die Resonanz ist wirklich stark. Viele von euch sind schon dabei, haben den ersten Kurs abgeschlossen — und ich merke, dass das Format euch den Alltag erleichtert. Wer noch nicht dabei ist: Schau gern auf cp.betreut.de vorbei, dort findest du alle Informationen. Für alle, die schon drin sind: Im nächsten Monat widmen wir uns im Minikurs Sozialrecht ganz pragmatischen Fragen — Wie stelle ich Anträge, damit sie nicht an Formalien scheitern? Welche Unterlagen müssen wirklich rein? Wie reagiere ich sauber auf Nachforderungen und drohende Ablehnungen? Das Ganze ist kurz, klar und direkt auf deinen Alltag zugeschnitten. Wer nur den Minikurs will: ebenfalls cp.betreut.de — einmal draufschauen lohnt sich.
Worum geht’s heute? – Ausgangsfall, Problemkette, typische Fragen
Unser Thema heute: Überweisungen der Miete durch das Jobcenter — und was passiert, wenn sie versehentlich an den falschen Vermieter gehen. Das ist kein exotisches Problem, sondern Praxis pur.
Die Ausgangslage ist oft so: Deine Betreute, dein Betreuter bekommt Leistungen nach dem SGB II. Auf Antrag kann das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlen — das steht so in § 22 Abs. 7 SGB II. Das ist sinnvoll, um Mietrückstände zu vermeiden.
Dann passiert Folgendes: Umzug. Du informierst das Jobcenter korrekt, der neue Mietvertrag liegt vor, alles sauber dokumentiert. — Trotzdem fließt im Folgemonat noch eine Zahlung an den alten Vermieter. Und dann geht die Spirale los:
Diese Fragen klären wir heute Schritt für Schritt — laienverständlich, aber juristisch sauber.
Zwei Blickwinkel – Zivilrecht vs. Sozialrecht (einfach erklärt, fachlich korrekt)
Damit es leicht bleibt, denken wir das Thema einmal in zwei Spuren: zivilrechtlich und sozialrechtlich.
3.1 Zivilrechtliche Spur: „Anweisung“ endet mit Kenntnis
Zivilrechtlich ist die Direktzahlung nichts Mystisches. Das Jobcenter schuldet die Leistung eigentlich deinem Betreuten — nicht dem Vermieter. Wenn auf Antrag direkt an den Vermieter gezahlt wird, ist das praktisch eine Anweisung: „Bitte zahle dorthin.“
Kipppunkt: Sobald das Jobcenter vom Umzug weiß, ist diese Anweisung beendet. Ab diesem Zeitpunkt darf die Behörde nicht mehr an den alten Vermieter zahlen. Passiert es doch, hat der alte Vermieter Geld bekommen, ohne dass es ihm zusteht. Zivilrechtlich nennt man das ungerechtfertigte Bereicherung — und der Betrag ist nach § 812 BGB herauszugeben.
Wichtig für Vorgebildete: Es handelt sich um die Direktkondiktion des Zahlenden gegen den (nicht mehr) Berechtigten — klassischer Anwendungsfall nach Ende der Empfangsberechtigung.
Wenn das Jobcenter noch nichts wusste:
Hat das Jobcenter noch keine Kenntnis vom Umzug, ist die Zahlung zwar sachlich falsch, aber aus Sicht der Behörde (noch) entschuldbar. In solchen Konstellationen läuft die Rückabwicklung häufig nicht zivilrechtlich gegen den Vermieter, sondern sozialrechtlich (dazu gleich).
3.2 Sozialrechtliche Spur: Rückforderung als Verwaltungsakt
Auf der sozialrechtlichen Seite gibt es den Mechanismus, zu Unrecht erbrachte Leistungen zurückzufordern — regelmäßig über § 50 SGB X. Der Adressat ist typischerweise der Leistungsempfänger, also dein Betreuter. Es gibt aber Konstellationen, in denen auch der Vermieter Adressat sein kann, wenn das Geld tatsächlich bei ihm angekommen ist und kein Rechtsgrund mehr besteht.
Praxisregel für den Kopf:
Kernkriterium, immer wieder: Kenntnis der Behörde. Ab Zugang deiner Mitteilung über den Umzug bzw. den neuen Mietvertrag darf an den alten Vermieter nicht mehr gezahlt werden. Dieser Zeitpunkt entscheidet in der Praxis die Richtung.
Dein Fahrplan in der Betreuung – sauber dokumentieren, aktiv steuern
Damit du gar nicht erst in die Rückforderungsspirale kommst, hier ein klarer Fahrplan, der sich in der Praxis bewährt:
Widerruf & Neuzuordnung — schriftlich, belegbar, datiert
Tipp: Wenn ein neuer Bescheid kommt, in dem die neue Miete berechnet ist, ist das zugleich ein starker Hinweis, dass die Kenntnis vorlag.
Zahlungsflüsse prüfen — nicht abwarten
Fehlzahlung passiert? — so gehst du vor
Fristen & Verjährung
Praktisch heißt das: Zeitnah handeln, dann wird’s selten ein Problem.
Weiterführend:
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