Bei der Arbeit mit psychisch erkrankten Personen hat man immer wieder die Thematik, das Selbstverletzungen und Selbsttötungen angedroht werden. Hier gilt es das Spannungsfeld zwischen Hilferuf und Wunsch nach Aufmerksamkeit zu erkennen. Gegen welche Normen könnte man Verstoßen, wenn man einfach den Todeswunsch ignoriert und es ist wirklich der unglückliche Fall eingetreten. Ich versuche mich in der Findung einer möglichen Rechtsgrundlage.
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