Ab dem kommenden Jahr ist im § 1820 BGB eine Neuregelung zu finden, die es dem Betreuungsgericht ermöglicht, Vollmachten auf Eis zu legen. Dies könnte ein gutes Instrument sein, um in Zukunft besser für den Betroffenen zu handeln, ohne das eine Dritte Person in die Quere kommt. Was die Regelung besagt wird in diesem Podcast erklärt.
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