Grundsätzlich ist die Betreuung im Ehrenamt eine Sache der Familie. Oft übernehmen die Partner oder die Kinder diese Aufgaben. Doch manchmal ist einfach kein Verwandter oder Bekannter zu finden. Wenn die Betreuung jedoch nicht so aufwendig ist, wird gern auf das Ehrenamt zurückgegriffen. Ab 2023 gibt es nun eine Soll-Vorschrift, die diese Betreuer eng an einen Betreuungsverein binden soll.