Einmal im Jahr möchte das zuständige Amtsgericht wissen, was zwischen Ihnen und Ihrem Betreuten passiert ist.
Seit dem 01.01.2023 haben sich diese Anforderungen enorm erhöht. Wie gehen Sie damit um? Wie sieht Ihr Jahresbericht aus? Ich habe mich mit dem § 1863 BGB beschäftigt und teile Ihnen hier meine Gedanken mit.
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