Es gibt für viele Kollegen das Problem, dass bei einer Langzeitunterbringung keine freien Plätze in entsprechenden Einrichtungen vorliegen. Dann bleibt gerne das Klinikum als Vollziehungsort des Beschlusses. Nun hat jedoch ein Gericht in Hamburg entschieden, dass eine 1:1 Betreuung im ambulanten Bereich sozialrechtlich die Problematik lösen darf.
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