Fast alle Bescheide haben eine gewisse Befristung. Ausgenommen hiervon sind Bescheide im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Ein Gericht in Bayern hat sich der Thematik angenommen und in einer Entscheidung klargestellt, weshalb dies sinnvoll ist und dass es kein Gesetz gibt, welches als Rechtsgrundlage dient.
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