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Folge 127 Erweiterung - Was das Gericht UNVERZÜGLICH wissen will

Sehr oft höre ich den Spruch: Dafür bin ich nicht zuständig. Allerdings ist es für Betreuer nicht so einfach sich bei Problembereichen der Betreuten aus der Situation rauszureden. Das Gesetz hat hierfür Pflichten auf Seiten des Betreuers implementiert, die ihn zum Handeln zwingen. Es lebe § 1864 BGB.

BETROYT – Stammtisch

Werden Sie Teil des Betroyt-Stammtisches. Jeden zweiten Donnerstag treffen wir uns via Zoom und besprechen knifflige Fälle von Kollegen und Kolleginnen und beraten über Fragen, die uns selbst jeden Tag treffen können. Wie Sie sich anmelden können? Einfach eine Email an stammtisch@betroyt.de. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Teilnahme. Ich freu mich, Sie zu sehen.

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