Sehr oft höre ich den Spruch: Dafür bin ich nicht zuständig. Allerdings ist es für Betreuer nicht so einfach sich bei Problembereichen der Betreuten aus der Situation rauszureden. Das Gesetz hat hierfür Pflichten auf Seiten des Betreuers implementiert, die ihn zum Handeln zwingen. Es lebe § 1864 BGB.
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