Ein Hörer des Podcasts hatte eine interessante Frage, die sicherlich auch im Fall des Falles für andere Betreuer relevant sein könnte. Er selbst ist Berufsbetreuer seit 2023 und daher nun vorläufig registriert nach § 33 BtOG. Nun möchte Ihn das Amtsgericht als Ehrenamtler vergüten.
🚀 Startrampe – Das Mentorenprogramm für angehende rechtliche Betreuer! 🚀
Du möchtest als rechtlicher Betreuer durchstarten, aber dir fehlt die richtige Unterstützung? Startrampe begleitet dich 12 Monate lang mit praxisnahen Strategien und wertvollem Wissen. Bekomme das, was in den Sachkundelehrgängen meist fehlt: Die Praxis!
✅ Schritt-für-Schritt Begleitung für einen erfolgreichen Einstieg
✅ Austausch mit Experten und anderen Betreuern
✅ Praxisnahes Wissen zu Aufgabenkreisen, Gesetzen & Organisation
Melde dich jetzt an und sichere dir jetzt deinen Platz!
➡️ startrampe.betroyt.de