Stellen Sie sich vor, Sie stellen einen Antrag auf SGB II Leistungen und einen entsprechenden Mehrbedarf und bekommen dann eine Rente bewilligt wegen voller Erwerbsminderung. Können Sie gegen eine Ablehnung nach Bestandskraft noch vorgehen, auch wenn sich nun Ihr Anspruch aus dem SGB XII ergibt? Ja, meint das Bundessozialgericht.
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