Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechtsgrundlage der Angemessenheitsprüfung des Landes Berlin pulverisiert. Die den Bescheiden zu Grunde liegenden Verordnungen, welche sich auf den Mietspiegel beziehen, können nicht herangezogen werden. Vielmehr sollte ein Blick Richtung Sozialwohnungen und deren Rechtsgrundlagen geworfen werden.
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