Sehr oft ist man mit seinen Klienten in Situationen, dass die Aussage des Betreuers vor Gericht oder vor Behörden eine rechtlich negative Konsequenz nach sich ziehen könnte. In diesem Fall wünscht sich jeder Betreuer ein Recht der Aussageverweigerung. Doch gibt es dies wirklich? RA Malte C. Greisner klärt in einem kurzweiligen Gespräch auf.
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