Grundsätzlich ist der Rechtspfleger als Helfer des Betreuers in Rechtsfragen anzusehen. Dies ist auch im BGB so geregelt. Doch diese Beratungspflicht hat Grenzen. Hierbei kann es auch zu teuren Fehlberatungen kommen. In einem Insta-Live vor einigen Wochen habe ich mich diesem Thema gewidmet
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