Es hat mich eine E-Mail mit einer Frage zur Nachvergütung erreicht. Ich fand sie so spannend, dass ich sie gleich als Podcast verarbeitet habe. Die Frage war: Ist es denkbar, dass die Ansprüche erst nach drei Jahren verjähren, da sie bereits im Rahmen einer Abrechnung generell beim AG geltend gemacht wurden? Meine Antwort hierauf ist ernüchternd.
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