Podcast

Folge 179 Wohnmythen - Was muss eine Wohnung beinhalten

Im Juni 2024 widmen wir uns dem Thema Wohnungssuche für rechtliche Betreuer. Muss ein Betreuer eine Wohnung suchen? Welche Hilfen sind möglich? Wir klären Mythen und geben praktische Tipps. Außerdem werfen wir einen Blick auf kommende Themen und Veranstaltungen.

Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Betroyt -Podcast, dem Podcast für rechtliche Betreuer. Wir sind im Juni und wir haben das Thema Wohnung uns ausgesucht bzw. ich habe es mir ausgesucht, weil ich dazu ein wenig was erzählen möchte. Nachdem wir letzte Woche uns nochmal mit der Wohnung Suche beschäftigt haben, sind wir jetzt einen Schritt weiter. Wir haben jetzt eine Wohnung und fragen uns oder gucken uns den Mythos an, muss denn in diese Wohnung auch ein Herd, Muster, eine Spüle, was ist Bestandteil der Wohnung oder gibt es gar keine rechtliche Pflichtung? Genau, also wir gucken uns das Ganze mal an. Gehen wir einen Schritt zurück in die 80er Jahre. In den 80er Jahren gab es oder Anfang der 80er Jahrhabe, das ist eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundausstattung von Mietwohnungen. Da wir nicht mehr in den 80er Jahren leben, ist das jetzt relativ egal, denn seit 1985 gibt es eine Änderung der Zuständigkeit. Während das vorher noch, also wenn es interessiert, § 40 Wohnungsbaugesetz war das damals, während das damals noch einheitlich geregelt war, also bis 85, ist es denn so gewesen, dass die Bundesländer für diese Regelungen verantwortlich waren. Das bedeutet, dass jedes Bundesland für sich einen eigenen Standard definieren durfte. Deswegen gibt es unterschiedliche Regelungen, was da bei einer Wohnung beinhaltet sein muss oder nicht. Darüber gab es auch sehr oft Streit, also die ganzen Einzelheiten wollen wir gar nicht darauf eingehen. Da gibt es Rechtsprechung ohne Ende. Wir gucken uns noch einfach an, was sind die Mindeststandards, die erfüllt werden müssen. Das bedeutet, dass eine Wohnung eine Toilette haben muss, also es muss ein Bad geben, Küche und Heizung. so die Grundstandards, die erfüllt sein müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dann noch geurteilt bzw. festgestellt, dass es eine abgeschlossene Wohneinheit über eine Toilette, ein Bad, eine Küche mit Entlüftungsmöglichkeit sowie über Heizkörper in allen Wohnräumen geben muss. Genau und es wurden auch weitere Punkte noch erwähnt mit Anforderungen an Elektrizitäts- und Wasseranschlüsse sowie die Belüftung. Das bedeutet, es muss natürlich in der Wohnung auch eine Belüftung und Elektrizitätsanschlüsse geben. Nun und Thema unserer heutigen Folge ist das häufig diskutierte Thema der Einbauküche. Sehr oft wird behauptet, dass eine Einbauküche andere gesetzliche Einbauten nicht vorgeschrieben sind. Das ist so nicht ganz korrekt. Es kommt hier nämlich immer darauf an, wie es vereinbart wird. Aber vielleicht zurück. Grundsätzlich ist eine Wohnung, die so würde ich behaupten wollen, in 15 Bundesländern, außer Berlin leer ist, kann auch so vermietet werden. Es muss nichts hineingestellt werden, keine Spüle und auch kein Herz. Nun ist es in Berlin vorgegeben wird, dass es wenigstens eine Kochgelegenheit und ein Ausguss in der Küche geben muss. Doch wie dieser Einrichtung der Kochangelegenheit aussieht, da ist nichts geklärt. Das heißt, theoretisch ist es möglich, dass auch einfach zwei Herdplatten zur Verfügung gestellt werden können, damit diesem Genüge getan ist. Allerdings gibt es immer sehr, sehr unterschiedliche Interpretationen von beiden Seiten, wie man das Ganze auslegt. Aber im Kern sollte man wissen, dass es keine Verpflichtung gibt und die Verpflichtung ist auch nicht auf die Einbauküche gerichtet. Das heißt, ich muss keine Einbauküche einbauen, wenn ich jetzt in Berlin eine Wohnung vermiete, sondern ich muss einfach nur eine Kochgelegenheit vorhalten. Das ist so der Kern. Was bedeutet das jetzt? Vermieter, wenn man sich an die richtet, sollten sich ganz klar über die Mindestanforderungen informieren, damit es dann keine rechtlichen Konsequenzen gibt. Für sie als Betreuer bedeutet das, ich kann nicht darauf pochen, beziehungsweise sollte in diese landesrechtlichen Regelungen schauen. Ganz wichtig ist allerdings auch die tatsächlich vorliegende Vermietung zu betrachten. Was bedeutet das? Das heißt, wenn ich als Betreuer oder als in dem Fall Betroyter eine Wohnung anmiete und dort ein Herd schon drinsteht, dann kann es gut sein, dass auch Bestandteil der Wohnung wird und zwar dann, wenn es mit aufgenommen wird in den Mietvertrag. Das bedeutet und einen Fall, einen Vermieter in dem Protokoll aufführt, dass das eine Kochgelegenheit mit vermietet wird, dann ist er natürlich auch dafür verantwortlich, dass diese Kochgelegenheit weiterhin möglich ist. Das bedeutet, wenn es in den Mietvertrag mit aufgenommen wird, dann ist der Vermieter dafür auch verantwortlich, sich um diese Sache zu kümmern und muss eventuell einen Ersatz kaufen bzw. auch bereitstellen. Dementsprechend sollte man wirklich als Vermieter schauen, was man vermietet bzw. welche Formulierung ich dann in den Mietvertrag will. Das bedeutet, wenn das Gerät nur in der Wohnung steht, aber die Wohnung ohne dieses Gerät vermietet wird, das heißt, es dürfte eigentlich dort gar nicht stehen, dann ist es auch nicht Bestandteil der Wohnung. Wenn es allerdings aufgenommen wird im Protokoll oder Mietvertrag, dann ist es schon Bestandteil und ist auch ersatzpflichtig an der Stelle, wenn es dann defekt ist. Dain zündet sich meistens die Frage, wer denn dafür sorgt, dass das wieder neu ersetzt wird. Genau, so viel für diese Woche, wieder eine kurze Folge zum Thema Mythen aus der Vermieterlandschaft. Genau. Ich möchte an der Stelle nochmal auf den Stammtisch hinweisen. Der ist in dieser Woche wieder und zwar am 13. Wer sich noch schnell anmelden möchte, stammtischatbetroyt .de. Dort ist die Möglichkeit, ich füge ihn dann hinzu, 15 Uhr geht es los, bis 18 Uhr ist geplant. Manchmal überziehen wir auch ein wenig, wenn die Diskussionsfreudigkeit da ist, aber geplant ist bis 18 Uhr, 15 Uhr für Beginner und danach dann die anderen. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass wir auf der Homepage betroyt .de -podcast, kann man alle Podcasts nochmal noch hören, die es gibt und dort ist die Folge auch dann entsprechend runter zu laden, wenn man sie zum Beispiel mitnehmen will oder offline hören möchte. So viel für heute, ich wünsche eine schöne Woche, wir hören uns nächste Woche wieder und gute Zeit, bis dahin, ihr Reule -Pod.

!!!Noch wenige freie Plätze!!!

Das 3-Tages-Seminar zum Thema ‚Umgang mit Systemtestern‘ findet vom 13. bis 15. Dezember 2024 statt und bietet eine tiefgehende Einführung in die rechtlichen und medizinischen Aspekte des Umgangs mit Systemtestern. Zusammen mit einem Facharzt für Psychiatrie, behandeln die Teilnehmer dabei wichtige Themen wie Verfahrenspflegschaften, Medikation und psychische Störungen.

Die Teilnehmenden erhalten theoretische Grundlagen zu Krankheitsbildern wie Demenz, Psychosen und Persönlichkeitsstörungen, arbeiten in Gruppen an Fallbeispielen und erlernen wertvolle Strategien für den Betreuungsalltag.

Das Seminar findet als sehr praxisnahme Präsenzveranstaltung statt, nähere Informationen zum Veranstaltungsort erhalten Sie nach der Anmeldung. Für weitere Informationen und zur Anmeldung erreichen Sie uns unter seminare@betroyt.de, weitere Details finden Sie unter akademie.betroyt.de.

Den betroyt Podcast unterwegs genießen: