Podcast

Folge 184 Leerstand - Umgang mit unbewohnten Immobilien

In dieser Folge des betroyt-Podcasts spreche ich über die Herausforderungen von leerstehenden Immobilien und die damit verbundenen Haftungsrisiken. Ich erläutere, wie Ferienhausversicherungen eine Lösung für unbewohnte Häuser bieten können und welche Maßnahmen zur Risikominimierung sinnvoll sind.

**Seminar** Betreuung von Systemprengern: Praxisseminar für den Umgang mit stark auffälligen Klienten

Facharzt Falk Lehmann und Rechtsanwalt Roy Lippoth vermitteln wertvolles Wissen zu psychischen Erkrankungen und praxisnahem Umgang im Rahmen rechtlicher Betreuung. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Fachwissen zu erweitern und profitieren Sie von einem attraktiven Frühbucherpreis!

Datum. 13.-15.12.2024
Ort: Berlin
Unverbindliche Anmeldung und Infos: seminare@betroyt.de

Frühbucherpreis bis 30.09.2024
Seminar: 460€
Seminar & Hotel inkl. Frühstück: 790€

ab 1.10.2024
Seminar: 550€
Seminar & Hotel inkl. Frühstück: 890€

Einleitung und neues Intro
Ja, schön, dass ihr auch diese Woche wieder reinhören in den Betroyt Podcast und wer genau hingehört hat, und das haben sie bestimmt alle, hat gemerkt, wir haben ein neues Intro, der Nachnamenwechsel hat es nötig gemacht, dass wir da nochmal ran müssen und in dem Zuge habe ich mich dann gleich für eine neue Musik entschieden, gerne eine kurze Rückmeldung, was besser war vorher oder nachher, würde mich wirklich interessieren. Es war ein langer Auswahlprozess, bis wir zu diesem neuen Intro kamen. Bevor wir in die Folge reingehen, noch ein kurzer Werbeblock wieder.

Seminarankündigung und Stammtisch
Der 13. bis 15.12. ist das erste Seminar, das ich selbst anbieten werde, und zwar unter dem Titel Umgang mit Systemsprängern – wie Sie mit auffälligen Klienten umgehen. Zusammen mit Fallik Lehmann, dem Leiter der Institutsambulanz in Neuropin, werden wir in Berlin eine Veranstaltung haben, vom Freitag bis Sonntag. Wer daran Interesse hat, einfach eine kurze Mail und eine kurze Anmeldung an seminar@betroyt.de und dann gibt es weitere Informationen dazu. Alles Wissenswerte, was man machen muss, Ablaufplan usw., gibt es dann einfach schriftlich.
Stammtisch ist im nächsten Monat erst wieder, d.h. also diesen Monat schön zurücklehnen, gar kein Termin. Im nächsten Monat gibt es dann wieder einen Stammtisch. Ich sage rechtzeitig Bescheid.

Leerstand bei Wohnhäusern und Versicherungsthematik
Nun aber zum Thema der heutigen Folge: Leerstand bei Wohnhäusern. Ist immer ein großes Problem, ist ein absolutes Haftungsrisiko, und es gibt jetzt eine Lösung, wie man vielleicht da das Ganze umgehen kann. Die Problematik ist, wenn eine betroyte Person aus dem Haus auszieht, dann steht dieses Haus erstmal leer, wenn da sonst niemand mehr drin wohnt. Das ist jetzt erstmal die Grundvoraussetzung.
Und der Leerstand eines Hauses ist anzeigepflichtig. Das findet sich, wenn man ganz tief gräbt, in den AGBs: Wenn ein Haus nicht mehr bewohnt ist, ist dies anzeigepflichtig. Was passiert in sehr häufigen Fällen? Der Versicherer kündigt. Warum? Weil Versicherer leerstehende Immobilien als besonders risikobehaftet sehen. Das bedeutet: Vandalismusschäden, Einbrüche, Wasserschäden, die unbemerkt bleiben und zu einer Verschlechterung und in manchen Fällen zu einem Haftungsfall führen.

Ferienhausversicherung als Lösung
Es gibt eine Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen: die Ferienhausversicherung. Ferienhäuser werden anders gehandhabt als leerstehende Häuser, da sie nicht dauerhaft bewohnt sind, aber in der Regel genutzt und überwacht werden. Das kann man dann auch dem Versicherer als Option mitteilen. Es ist möglich, dass das Haus als Ferienhaus versichert wird. Diese Versicherungen sind speziell auf Immobilien ausgerichtet, die nicht permanent bewohnt werden, und bieten dennoch umfassenden Schutz, auch in der Zeit, in der das Haus leer steht.
Diese Kontrollmaßnahmen, die ich schon angesprochen habe, sind super wichtig. Es sollte auf jeden Fall eine regelmäßige Besichtigung und Kontrolle stattfinden, entweder durch Sie oder durch eine beauftragte Firma. Frühzeitige Schäden können so rechtzeitig entdeckt und behoben werden, bevor sie zu teuren Reparaturen führen.

Maßnahmen zur Risikominimierung
Was man auch in die Verträge aufnehmen kann: eine nachgewiesene Kontrollpflicht. Das kann durch Protokolle geschehen, oder Sie beauftragen Inspektionsdienste oder installieren Überwachungssysteme. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Gebäude kurzfristig zu vermieten, um den Leerstand zu minimieren und so näher an den Charakter eines Ferienhauses zu kommen. Auch wenn es nicht als Ferienhaus vermietet wird, könnte es als temporäre Wohnung zwischendurch vermietet werden.
Vollerkrankungsweise muss aber gesagt werden: Zuerst würde ich mit der Versicherung, die für das Grundstück abgeschlossen ist, verhandeln, ob nicht eine Option besteht, dass trotz Leerstand eine Weiterversicherung erfolgt. In meinen Fällen sind es oft ältere Personen, die schon 20 Jahre bei derselben Versicherung sind. Da gibt es auch die Option, nachzuverhandeln.

Regionale Besonderheiten und Abschluss
Warum kündigen Versicherungen gerne diese Verträge? Weil sie oft sehr günstig sind und Neuverträge deutlich teurer wären. Versicherer versuchen, alte Verträge loszuwerden, aber durch eine Vertragsanpassung könnte eine Lösung gefunden werden. In manchen Regionen gibt es spezifische Versicherungspflichten, zum Beispiel bei Feuer- oder Haftpflichtversicherungen, aber in meiner Region, Brandenburg und Ostprignitz-Ruppin, sind mir keine Besonderheiten bekannt.
Ansonsten: Leerstand bei einem Haus? Mein erster Ratschlag ist immer, das Haus schnellstmöglich zu verkaufen, um das Haftungsrisiko zu minimieren. Ein Haus in schlechtem Zustand birgt oft zusätzliche Gefahren, wie zum Beispiel Bäume, die auf das Nachbargrundstück zu fallen drohen.
In der nächsten Woche befassen wir uns mit dem Thema Pfändungsschutz bei Zweitkonten. Es gab beim letzten Stammtisch eine spannende Diskussion dazu, ob Gelder auf Zweitkonten gepfändet werden können, auch wenn sie grundsätzlich Pfändungsschutz genießen, z.B. Landespflegegeld. Dazu dann mehr in der 185. Folge.
Vergesst nicht: 13. bis 15. Dezember Seminar in Berlin! Jetzt bin ich raus. Tschüss!
  • Folge 15 – Rita Hagedorn im Interview
    In dieser Episode spricht Roy Kreutzer mit Rita Hagedorn, einem Medium, über ihre Erfahrungen und wie sie Sterbenden hilft, sich zu verabschieden. Die Folge bietet einen Einblick in die besondere Arbeit eines Mediums.
    Quelle: betroyt.de
  • Folge 72 – Pauschbetrag – Worauf Sie nun achten sollten
    Diese Folge gibt rechtliche Informationen über den Pauschbetrag und dessen Bedeutung im Kontext der Betreuung. Es werden hilfreiche Tipps und rechtliche Hintergründe aufgezeigt, die für Betreuer nützlich sind.
    Quelle: betroyt.de
  • Folge 123 – Vertretung im Zivilprozess
    Hier wird erläutert, welche Pflichten und Rechte Betreuer in Zivilprozessen haben und wie sie die Prozessfähigkeit ihrer Betreuten schützen können. Praktische Tipps für den rechtlichen Alltag ergänzen das Thema.
    Quelle: betroyt.de

BETROYT – Stammtisch

Werden Sie Teil des Betroyt-Stammtisches. Jeden zweiten Donnerstag treffen wir uns via Zoom und besprechen knifflige Fälle von Kollegen und Kolleginnen und beraten über Fragen, die uns selbst jeden Tag treffen können. Wie Sie sich anmelden können? Einfach eine Email an stammtisch@betroyt.de. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Teilnahme. Ich freu mich, Sie zu sehen.

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