In dieser Folge wird der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Vormundschafts- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) erläutert. Die geplanten Änderungen sorgen für erheblichen Unmut unter den Betreuern, da viele finanzielle Kürzungen befürchten. Es wird diskutiert, welche Konsequenzen dies für das Betreuungswesen haben könnte.
**Teil 1:**
Eine neue Woche, ein neuer Podcast. Hallo und schön, dass Sie da sind zur neuen Folge. Schön, dass Ihr da seid zu einer Folge, die ein wenig wehtun wird. Jedenfalls hat es mir wehgetan, als ich mich darauf vorbereitet habe. Es geht um ein Thema, das in der Betreuer-Szene momentan sehr stark diskutiert wird. Es war der 16. September dieses Jahres, und ich kann mich daran so gut erinnern, weil es mein Geburtstag ist. An diesem Tag gab es eine Nachricht des Bundesministeriums für Justiz: einen neuen Entwurf zur Novellierung des VBVG, des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes.
**Teil 2:**
Was da drin stand, hat mich sehr beschäftigt. Ich möchte aus dem Anfang des Schreibens zitieren. In solchen Entwürfen werden immer die Probleme und Ziele aufgeführt, und dort heißt es: „Das Lohn- und Preisniveau wird voraussichtlich nicht wieder auf den Stand vor dem Eintritt der Inflation sinken. Ein Rückfall auf das Vergütungsniveau vor der Einführung der Inflationsausgleichszahlung würde das Betreuungssystem erheblich unter Druck setzen, da schon jetzt in Teilen Deutschlands ein Mangel an beruflichen Betreuern festzustellen ist.“ Hinzu kommt, dass die Amtsgerichte deutschlandweit bei der Vergütungsfestsetzung zum Teil massiv überlastet sind, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung führt.
**Teil 3:**
Ich möchte, dass Ihr diesen Text im Hintergrund behaltet. Dort steht, dass es eine Steigerung des Lohn- und Preisniveaus gibt, was richtig ist. Es gab eine Inflation, die nicht so schnell zurückgehen wird. Das bedeutet, es wird Druck auf die Betreuer geben, wenn nichts gegen diese Entwicklung unternommen wird. Die Vergütung des Jobs, den wir täglich gut ausüben, muss angemessen sein. Das ist die Grundprämisse des neuen Gesetzes. Nun stellt sich die Frage: Was bedeutet das konkret für uns? In dem Entwurf wird auch berechnet, welche Haushaltsausgaben möglicherweise anfallen. Es heißt unter Punkt D, dass die Reform der Vergütung der beruflichen Betreuer bei den Ländern zu einer Mehrbelastung von rund 111,3 Millionen Euro pro Jahr führen wird. Für ehrenamtliche Betreuer sind 15,1 Millionen Euro vorgesehen.
**Teil 4:**
Das bedeutet, dass mehr Geld ins System kommt. Aber schauen wir uns an, was das neue Gesetz für uns bereithält. Eine der Änderungen betrifft die Vergütungsstufen: Es wird keine Vergütungsstufe A mehr geben. Derzeit haben wir die Stufen A, B und C, aber in Zukunft wird es nur noch eine Grundstufe und eine zusätzliche Qualifikationsstufe geben. Die Grundstufe orientiert sich an der bisherigen Stufe B, die Qualifikationsstufe an Stufe C. Das bedeutet, dass es in der Grundstufe bereits mehr Geld geben wird, aber die Vergütung orientiert sich nicht mehr am Aufenthaltsort des Betreuten, also ob er in einer stationären Einrichtung oder einer anderen Wohnform lebt.
**Teil 5:**
Eine weitere Änderung betrifft die Dauer der Betreuung. Bisher gab es verschiedene Stufen: im ersten bis dritten, vierten bis sechsten, siebten bis zwölften und dreizehnten bis 24. Monat. Diese Abstufungen fallen jetzt weg. Stattdessen wird nur noch zwischen dem ersten bis zwölften Monat und den Folgemonaten unterschieden. Das vereinfacht zwar die Berechnung, bedeutet aber auch, dass die Sonderpauschalen, etwa für höhere Vermögenswerte oder bei der Übernahme oder Abgabe an ehrenamtliche Betreuer, wegfallen. Auch die Inflationsausgleichszahlung von 7,50 Euro pro Betreuungsfall wird gestrichen. Die neuen Vergütungssätze gelten dann ohne zusätzliche Inflationsanpassung.
**Teil 6:**
Schauen wir uns die Vergütung konkret an: In den ersten zwölf Monaten wird zwischen mittellosen und vermögenden Betreuten unterschieden. Für mittellose Betreute gibt es im ersten Monat 207 Euro, für vermögende 280 Euro. Das ist eine leichte Anpassung gegenüber den vorherigen Sätzen, aber ab dem 13. Monat sinkt die Vergütung auf 126 Euro für mittellose und 170 Euro für nicht mittellose Betreute. Für Betreuer in der Qualifikationsstufe wird es im ersten Jahr 255 Euro für mittellose und 340 Euro für vermögende Betreute geben. Auch hier gibt es Kürzungen gegenüber den bisherigen Sätzen, insbesondere im Vergleich zur früheren Stufe B.
**Teil 7:**
Schauen wir uns die Vergütung in der Qualifikationsstufe an: Für mittellose Betreute in der Qualifikationsstufe gibt es im ersten bis zwölften Monat 255 Euro und für nicht mittellose 340 Euro. Zum Vergleich: Früher konnten Betreuer in der Stufe C für mittellose Betreute 339 Euro und für nicht mittellose 486 Euro abrechnen. Das bedeutet, dass es in der neuen Regelung eine erhebliche Kürzung gibt, insbesondere zu Beginn der Betreuung. Bei stationären Einrichtungen lag die Vergütung früher bei 317 Euro für mittellose und 327 Euro für nicht mittellose Betreute. Jetzt sind es 255 und 340 Euro, was eine leichte Anpassung darstellt, aber insgesamt eher zu Kürzungen führt.
**Teil 8:**
Wenn wir uns die Auswirkungen genauer ansehen, zeigt sich, dass die Reform vor allem für die Grundstufe eine Verschlechterung darstellt, insbesondere für neue Betreuer. Wer in der Stufe B tätig war, wird feststellen, dass die Vergütung um bis zu 90 Euro im Monat für nicht mittellose Betreute gekürzt wurde, bei mittellosen Betreuten sind es etwa 50 Euro weniger. Diese Differenzen summieren sich, insbesondere wenn man viele Betreuungsfälle hat. Zudem fällt auf, dass die Unterscheidung zwischen stationären Einrichtungen und anderen Wohnformen aufgehoben wurde. Es gibt jetzt nur noch eine abrechenbare Größe, was das System zwar vereinfacht, aber für manche Betreuer zu einer deutlichen Einkommensminderung führen kann.
**Teil 9:**
Ab dem 13. Monat gibt es für mittellose Betreute 126 Euro und für nicht mittellose Betreute 170 Euro. Diese Beträge fallen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen ebenfalls geringer aus. In der Qualifikationsstufe gibt es nach dem 12. Monat 255 Euro für mittellose und 340 Euro für nicht mittellose Betreute. Früher waren es in der Stufe C 339 Euro und 486 Euro im ersten Monat, das heißt, die Kürzungen sind deutlich. Das bedeutet, dass Betreuer, die in der Qualifikationsstufe tätig sind, in den ersten zwölf Monaten weniger Geld bekommen, was sich über das Jahr deutlich bemerkbar macht.
**Teil 10:**
Interessant wird es, wenn man den Vergütungsrechner verwendet, den die Firma CAREDO zur Verfügung stellt. Damit kann man seine aktuellen Betreuungsfälle und die neuen Vergütungssätze eingeben und berechnen, ob man nach der Reform besser oder schlechter dasteht. Ich habe meine eigenen Daten eingegeben und festgestellt, dass ich nach der Reform 116 Euro weniger verdienen werde. Das bestätigt mein ungutes Gefühl, das ich schon beim Lesen des Entwurfs hatte. Auch wenn die Inflation berücksichtigt wird, bleibt am Ende für mich eine Minusrunde, weil die neue Vergütungsstruktur nicht ausreichend erhöht wurde, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.
**Teil 11:**
Wenn man mit dem Vergütungsrechner ein wenig herumspielt, erkennt man schnell, dass die Reform für Betreuer, die stationäre Heimbewohner betreuen, vorteilhaft ist. Betreuer, die in anderen Wohnformen arbeiten, bleiben hingegen auf demselben Niveau oder erhalten sogar weniger. Das führt dazu, dass es für Betreuer attraktiver wird, stationäre Betreuungen zu übernehmen, weil sie dort weniger Arbeit haben und gleichzeitig mehr Geld verdienen können. Diese Entwicklung ist problematisch, da es schon jetzt schwierig ist, genügend Betreuer für andere Wohnformen zu finden. Wenn die Vergütung nicht angehoben wird, werden immer mehr Betreuer auf stationäre Fälle umsteigen, was die Versorgungslage weiter verschärfen könnte.
**Teil 12:**
Abschließend möchte ich sagen, dass die Reform zwar einige positive Ansätze hat, wie die Vereinfachung der Vergütungssätze und die Anpassung an das gestiegene Lohn- und Preisniveau. Allerdings reicht das nicht aus. Die Kürzungen in der Qualifikationsstufe und die Streichung der Inflationsausgleichszahlung bedeuten für viele Betreuer finanzielle Einbußen. Das Ziel, den Beruf attraktiver zu machen, wird damit verfehlt. Am Ende bleibt für viele Betreuer weniger Geld, obwohl die Arbeitsbelastung nicht gesunken ist. Die Betreuerverbände haben bereits angekündigt, sich für Verbesserungen einzusetzen, und ich hoffe, dass es zu Nachbesserungen kommt. Wir dürfen uns nicht mit dieser halbherzigen Reform zufriedengeben.
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Die Teilnehmenden erhalten theoretische Grundlagen zu Krankheitsbildern wie Demenz, Psychosen und Persönlichkeitsstörungen, arbeiten in Gruppen an Fallbeispielen und erlernen wertvolle Strategien für den Betreuungsalltag.
Das Seminar findet als sehr praxisnahme Präsenzveranstaltung statt, nähere Informationen zum Veranstaltungsort erhalten Sie nach der Anmeldung. Für weitere Informationen und zur Anmeldung erreichen Sie uns unter seminare@betroyt.de, weitere Details finden Sie unter akademie.betroyt.de.