In dieser Folge werden sechs Formen digitaler Geldwerte – darunter PayPal, Kryptowährungen und Prepaid-Karten – im Kontext rechtlicher Betreuung detailliert analysiert. Es wird erläutert, welche technischen und rechtlichen Herausforderungen bestehen und wie digitale Guthaben korrekt im Vermögensverzeichnis zu berücksichtigen sind. Besonderes Augenmerk liegt auf den sozialrechtlichen Auswirkungen und der Pflicht zur Offenlegung gegenüber Leistungsträgern.
In der Podcastfolge vom 4. Juni 2025 steht das Thema digitale Geldwerte im Mittelpunkt. Es geht um neue digitale Zahlungsmittel und deren Auswirkungen auf das Betreuungswesen und das Sozialrecht. Der zentrale Fokus liegt auf der Frage: Wo könnte Geld des Betreuten „versteckt“ sein, das nicht auf den klassischen Bankkonten liegt? Der Podcast greift auf, dass der Wandel von traditionellen Banken wie Sparkassen hin zu digitalen Plattformen und Zahlungsmethoden nicht nur im Alltag, sondern auch in der rechtlichen Betreuung deutlich spürbar ist.
Sie alle bergen Herausforderungen – vor allem im Hinblick auf Zugriff, rechtliche Bewertung und Auswirkungen auf Sozialleistungen.
Viele dieser digitalen Geldsysteme funktionieren anders als klassische Bankkonten. PayPal zum Beispiel basiert auf einer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Es gibt keine IBAN, und das Guthaben wird oft übersehen. Ebenso verhält es sich mit Neobanken wie Revolut oder N26, bei denen Kontoauszüge manuell generiert werden müssen und häufig keine deutsche Bankenlizenz vorliegt. Der Zugang über Smartphones und die häufige Kopplung an private Geräte erschwert rechtlichen Betreuern die Kontrolle.
Besonders kritisch: Der Zugang zu digitalen Konten ist ohne Mitwirkung der betreuten Person kaum möglich. Bei Kryptowährungen ist das Problem noch gravierender – hier existiert lediglich ein digitaler Schlüssel (Private Key), der allein den Zugang erlaubt. Geht dieser verloren, ist das Vermögen unwiederbringlich weg. Viele Betreuer unterschätzen zudem, wie schwierig die Kommunikation mit Plattformen im Ausland oder mit rein digitalen Systemen ist.
Digitales Guthaben ist dem Grunde nach verwertbares Vermögen und somit bei Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder SGB IX zu berücksichtigen. PayPal-Guthaben, Krypto-Bestände oder Prepaid-Karten können – sofern bekannt – zur Ablehnung oder Rückforderung von Leistungen führen. Der Gesetzgeber verlangt Offenlegung, Betreuer unterliegen der Pflicht zur vollständigen Vermögensaufstellung. Dabei spielt nicht nur der Betrag, sondern auch die Zugänglichkeit und Übertragbarkeit eine Rolle.
Die Bewertung erfolgt bei Kryptowährungen nach Tageskurs, bei Prepaid-Karten nach vorhandenem Guthaben. Store-Guthaben ist dann relevant, wenn es zur Bedarfsdeckung geeignet ist. Für Betreuer heißt das: besser einmal zu viel als einmal zu wenig dokumentieren – auch wenn die Behörde das nicht sofort erkennt.
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