Transkript – Podcastaufnahme vom 27.08.2025
Hallo in die Runde, es ist der 27.08.2025. Der Sommer knallt, es ist brühen warm. Das liegt aber eher daran, dass ich immer noch in Spanien bin. Aber: die Sommerpause ist ab jetzt beendet – jedenfalls für den Podcast.
Schön, dass du dich entschieden hast, diese Woche wieder reinzuhören. Es soll sich lohnen. Ich habe nämlich heute einen Fall mitgebracht – aus meiner Tätigkeit in der Rechtsberatung beim BVfB. Ich fand ihn so interessant, dass ich ihn anonymisiert auch gerne dir mitteilen möchte, inklusive meiner Gedanken dazu.
Campus Plus – kurze Vorstellung
Bevor ich zum Fall komme, möchte ich dir sagen: ganz untätig war ich im Sommer nicht. Ich habe etwas vorbereitet – und das ist wahrscheinlich auch etwas für dich.
Ich hatte ja schon vor einigen Wochen angekündigt, dass es neben dem bestehenden Campus jetzt auch den
Campus Plus gibt. Infos:
campusanmeldung.betroyt.de. Dort findest du alle Details und auch den Link zum neuen Campus Plus.
Was ist Campus Plus?
Campus Plus ist deine Weiterbildungsplattform. Inhalte sind u. a.:
- Mini-Kurse: Jeden Monat ein neuer Kurs zu praxisrelevanten Themen (45–60 Minuten, inkl. Muster & Lernhilfen).
Oktober: Bürgergeld – Antrag, typische Fehler, Anspruchssicherung.
November: Helfer-System – Zuständigkeiten und Zusammenarbeit.
Dezember: Heimverträge – rechtssicher schließen, Fallstricke vermeiden.
- Q&A-Session: Monatlich 30–45 Minuten, kompakt wie ein Stammtisch, fokussiert auf Fragen. Aufzeichnung + Audio zum Download.
- Rechtsprechungspodcast: Jeden Monat 30 Minuten, mit aktuellen und praxisrelevanten Entscheidungen aus dem Sozial- und Zivilrecht.
- Teilnahmebescheinigungen: Für abgeschlossene Kurse und Sessions, zur Vorlage für die eigene Fortbildungsdokumentation.
- Goodie zum Start: Persönliches 30-minütiges Begrüßungsgespräch für alle, die jetzt einsteigen.
Kostenmodell:
- Monatsabo: 34 €
- Jahresabo: 340 €
- Mindestlaufzeit: 6 Monate (danach monatlich kündbar)
- Frühbucher bis 30.09.: halbes Jahr für 99 €
Ich bin überzeugt: Das spart dir viel Recherchezeit, hält dich fachlich aktuell und bietet praxisnahe Weiterbildung – online, flexibel, mit Geld-zurück-Garantie in den ersten sechs Monaten.
Mehr Infos:
cp.betroyt.de.
Fall aus der Rechtsberatung
Nun zum angekündigten Fall eines Kollegen. Ich habe eine E-Mail bekommen, die ich euch hier anonymisiert wiedergeben möchte:
„Sehr geehrter Herr Lippoth,
ich habe derzeit zum ersten Mal ein Unterbringungsverfahren angeregt. Der Betreute war zunächst nicht auffindbar, der vom Gericht beauftragte Gutachter konnte ihn mehrfach nicht antreffen.
Schließlich wurde ich eingeladen, den Gutachter zu begleiten. Wir trafen den Betreuten – er war unter Drogen, trotz laufender Substitution. In der Wohnung fand sich eine mit Heroin kontaminierte Spritze. Der Gutachter legte diese nach kurzer Nachfrage einfach zurück, der Betreute nahm sie und lief taumelnd auf mich zu – Hämatom am Auge von einer Schlägerei.
Ich möchte so eine Situation nicht noch einmal erleben. Frage 1: Muss ich bei solchen Begutachtungen dabei sein?
Der Gutachter empfahl später eine achtwöchige Unterbringung in einer Entzugsklinik. Die Richterin rief mich an (sie war im Urlaub) und fragte, ob die Anhörung auch erst am Montag stattfinden könne. Frage 2: Muss ich auf solche Fragen verbindlich antworten? Es wirkt, als wolle das Gericht Verantwortung auf mich abwälzen.“
Erste rechtliche Einschätzung
- Frage 1: Teilnahme an Begutachtungen
Klare Antwort: Nein. Es gibt keine Pflicht, bei Begutachtungen anwesend zu sein.
Es kann sinnvoll sein, Fehlinformationen des Betreuten zu relativieren – aber nur, wenn du es möchtest.
Bei Gefährdung oder Unzumutbarkeit: Teilnahme ablehnen.
- Frage 2: Einschätzung gegenüber dem Gericht
Du bist kein Arzt und nicht verpflichtet, medizinische Einschätzungen abzugeben.
Deine Rückmeldung darf eine persönliche Sicht sein, mehr nicht.
Die Verantwortung für medizinische Entscheidungen liegt bei Gericht und Ärzten.
Weitere Fragen aus der E-Mail
- Gefahr, dass der Betreute übers Wochenende stirbt
Das ist nicht deine Haftung. Deine Aufgabe ist der Antrag. Akute medizinische Risiken fallen ins Krankenhaus oder den sozialpsychiatrischen Dienst.
- Persönliche Kontrollbesuche
Keine Pflicht. Falls Gefährdung: Weitergabe an Ordnungsamt, Polizei oder sozialpsychiatrischen Dienst.
- Pflicht zur Anwesenheit im Verfahren
Nur, wenn dich das Gericht ausdrücklich lädt und es keine Unzumutbarkeit gibt. Ansonsten ist deine schriftliche Stellungnahme ausreichend.
Fazit
Dieser Fall zeigt:
- Betreuer sind nicht Ermittlungsorgan des Gerichts.
- Es gibt klare Grenzen, wo die Verantwortung von Betreuern endet.
- Wichtig ist, Belastungen und Gefährdungen für dich selbst klar zu benennen und weiterzuleiten, statt sie alleine zu tragen.