1. Einleitung und Ausgangssituation
Schön, dass du wieder eingeschaltet hast zum betroyt Podcast, dem Podcast für rechtliche Betreuer. Heute klären wir ein Thema, das ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Und da mir das passiert ist, gehe ich davon aus, dass es vielleicht auch dir passieren kann.
Es geht um die Mitteilungs und Nachweispflichten nach der Registrierung als beruflicher Betreuer. Eine Teilnehmerin unserer Behörde hat mich daran erinnert, und ich habe gemerkt, dass ich die Fristen nicht präsent hatte. Genau darum geht es heute. Wir schauen ins BTOG. Du brauchst dafür nur das Gesetz, mehr nicht.
2. Der Kern: Mitteilungspflichten nach § 25 Absatz 1 BTOG
Die Vorschrift schreibt vor, dass du als beruflicher Betreuer alle Änderungen im Bestand deiner Betreuungen melden musst. Und zwar alle sechs Monate. Dazu gehört: Übernahmen, Abgaben und Beendigungen von Betreuungen.
Nicht relevant: Änderungen im Aufgabenkreis, Einwilligungsvorbehalte oder Verhinderungsbetreuungen. Diese haben keinen Einfluss auf die Registrierung.
Warum das Ganze? Die Stammbehörde muss wissen, wie dein tatsächlicher Betreuungsbestand aussieht. Diese Zahlen fließen in Vorschläge an das Gericht ein. Die Behörde muss also im Blick behalten, wie viele Betreuungen du führst.
Daneben musst du unverzüglich melden, wenn sich Umstände ergeben, die deine Registrierung berühren könnten. Beispiele: rechtskräftige Verurteilungen, Eintragungen im Führungszeugnis, Verschuldung, Insolvenzverfahren.
Auch Änderungen in deiner Arbeitsorganisation musst du melden. Wenn also dein Zeitumfang nicht mehr passt oder deine Struktur sich ändert, muss die Behörde es wissen.
Dazu gehört ebenfalls jeder Wechsel deines Sitzes oder Wohnsitzes, inklusive möglicher Behördenwechsel. Das muss ohne Verzug passieren, idealerweise sogar vorab.
Verstöße können als Unzuverlässigkeit gewertet werden. In der Praxis wird man erinnert, aber darauf solltest du dich nicht verlassen.
3. Die Nachweispflichten: Führungszeugnis, Schuldnerverzeichnis, Erklärung
Ab Registrierung gilt: Alle drei Jahre musst du unaufgefordert ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und eine Erklärung, ob gegen dich ein Ermittlungs, Insolvenz oder Strafverfahren anhängig ist.
Diese Pflicht steht in § 25 Absatz 2 BTOG.
Das Ziel ist klar. Die Behörde muss regelmäßig prüfen, ob du weiterhin zuverlässig bist. Die Nachweise musst du selbst beibringen, ohne Aufforderung. Wenn du es vergisst, beginnt das Problem.
Daneben gibt es § 29 BTOG. Der verpflichtet dich zur regelmäßigen berufsbezogenen Fortbildung. Du musst diese Fortbildungen nachweisen können.
Dafür ist der Campus Plus konzipiert. Mini Courses, Tests, Teilnahmebescheinigungen alle sechs Monate. So kannst du der Behörde gegenüber sauber dokumentieren, dass du fortlaufend auf dem aktuellen Stand bist.
4. Handlungsempfehlungen, damit du sauber bist
Erstens: Plane deine Meldungen halbjährlich fix ein. Nutze dein Kanzlei Tool oder Notion, damit nichts durchrutscht.
Zweitens: Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis frühzeitig beantragen. Drei Jahre sind schnell vorbei.
Drittens: Fortbildungen strukturiert nachweisen. Sammle Bescheinigungen zentral und leg eine Fortbildungsmappe an.
Viertens: Bei Änderungen in Organisation oder Sitz sofort handeln. Kein Warten, kein Aufschieben.
Die Behörden arbeiten in diesem Bereich zunehmend genauer. Fehler werden heute schneller als Unzuverlässigkeit gewertet als noch vor Jahren.
5. Abschluss
Wenn du die Fristen und Pflichten kennst, ist alles machbar. Nutze Campus Plus für § 29 BTOG, nutze Startrampe, wenn du am Anfang stehst. Und nutze die Hinweise der Behörde aktiv.
Damit bist du sauber, sicher und zuverlässig unterwegs.
Wir hören uns nächste Woche wieder. Bis dahin, mach es gut.