Podcast

Folge 236 Kontozugriff - Wenn alte Gewohnheiten rechtlich heikel werden

In dieser Folge erfährst du, welche Mitteilungspflichten und Nachweispflichten du als beruflicher Betreuer nach dem BtOG hast. Du lernst, welche Änderungen du alle sechs Monate melden musst, welche Ereignisse unverzüglich mitzuteilen sind und welche Nachweise du alle drei Jahre unaufgefordert einreichen musst. Außerdem bekommst du klare Handlungsempfehlungen, wie du Fristen sicher einhältst und Beanstandungen vermeidest.

1. Einleitung und Ausgangssituation
Schön, dass du wieder eingeschaltet hast zum betroyt Podcast, dem Podcast für rechtliche Betreuer. Heute klären wir ein Thema, das ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Und da mir das passiert ist, gehe ich davon aus, dass es vielleicht auch dir passieren kann.
Es geht um die Mitteilungs und Nachweispflichten nach der Registrierung als beruflicher Betreuer. Eine Teilnehmerin unserer Behörde hat mich daran erinnert, und ich habe gemerkt, dass ich die Fristen nicht präsent hatte. Genau darum geht es heute. Wir schauen ins BTOG. Du brauchst dafür nur das Gesetz, mehr nicht.

2. Der Kern: Mitteilungspflichten nach § 25 Absatz 1 BTOG
Die Vorschrift schreibt vor, dass du als beruflicher Betreuer alle Änderungen im Bestand deiner Betreuungen melden musst. Und zwar alle sechs Monate. Dazu gehört: Übernahmen, Abgaben und Beendigungen von Betreuungen.
Nicht relevant: Änderungen im Aufgabenkreis, Einwilligungsvorbehalte oder Verhinderungsbetreuungen. Diese haben keinen Einfluss auf die Registrierung.
Warum das Ganze? Die Stammbehörde muss wissen, wie dein tatsächlicher Betreuungsbestand aussieht. Diese Zahlen fließen in Vorschläge an das Gericht ein. Die Behörde muss also im Blick behalten, wie viele Betreuungen du führst.
Daneben musst du unverzüglich melden, wenn sich Umstände ergeben, die deine Registrierung berühren könnten. Beispiele: rechtskräftige Verurteilungen, Eintragungen im Führungszeugnis, Verschuldung, Insolvenzverfahren.
Auch Änderungen in deiner Arbeitsorganisation musst du melden. Wenn also dein Zeitumfang nicht mehr passt oder deine Struktur sich ändert, muss die Behörde es wissen.
Dazu gehört ebenfalls jeder Wechsel deines Sitzes oder Wohnsitzes, inklusive möglicher Behördenwechsel. Das muss ohne Verzug passieren, idealerweise sogar vorab.
Verstöße können als Unzuverlässigkeit gewertet werden. In der Praxis wird man erinnert, aber darauf solltest du dich nicht verlassen.

3. Die Nachweispflichten: Führungszeugnis, Schuldnerverzeichnis, Erklärung
Ab Registrierung gilt: Alle drei Jahre musst du unaufgefordert ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und eine Erklärung, ob gegen dich ein Ermittlungs, Insolvenz oder Strafverfahren anhängig ist.
Diese Pflicht steht in § 25 Absatz 2 BTOG.
Das Ziel ist klar. Die Behörde muss regelmäßig prüfen, ob du weiterhin zuverlässig bist. Die Nachweise musst du selbst beibringen, ohne Aufforderung. Wenn du es vergisst, beginnt das Problem.
Daneben gibt es § 29 BTOG. Der verpflichtet dich zur regelmäßigen berufsbezogenen Fortbildung. Du musst diese Fortbildungen nachweisen können. Dafür ist der Campus Plus konzipiert. Mini Courses, Tests, Teilnahmebescheinigungen alle sechs Monate. So kannst du der Behörde gegenüber sauber dokumentieren, dass du fortlaufend auf dem aktuellen Stand bist.

4. Handlungsempfehlungen, damit du sauber bist
Erstens: Plane deine Meldungen halbjährlich fix ein. Nutze dein Kanzlei Tool oder Notion, damit nichts durchrutscht.
Zweitens: Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis frühzeitig beantragen. Drei Jahre sind schnell vorbei.
Drittens: Fortbildungen strukturiert nachweisen. Sammle Bescheinigungen zentral und leg eine Fortbildungsmappe an.
Viertens: Bei Änderungen in Organisation oder Sitz sofort handeln. Kein Warten, kein Aufschieben.
Die Behörden arbeiten in diesem Bereich zunehmend genauer. Fehler werden heute schneller als Unzuverlässigkeit gewertet als noch vor Jahren.

5. Abschluss
Wenn du die Fristen und Pflichten kennst, ist alles machbar. Nutze Campus Plus für § 29 BTOG, nutze Startrampe, wenn du am Anfang stehst. Und nutze die Hinweise der Behörde aktiv.
Damit bist du sauber, sicher und zuverlässig unterwegs.
Wir hören uns nächste Woche wieder. Bis dahin, mach es gut.
  • Thema: Melde und Nachweispflichten nach dem BTOG
  • Rechtsgrundlagen: § 25 BTOG, § 29 BTOG
  • Kernaussage: Betreuer müssen alle Änderungen im Betreuungsbestand sowie alle registrierungsrelevanten Ereignisse melden und alle drei Jahre Führungszeugnis, Schuldnerregisterauskunft und eine Zuverlässigkeitserklärung unaufgefordert vorlegen.


Praxis-Tipps:
  • Meldetermine fix einplanen
  • Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis rechtzeitig beantragen
  • Änderungen in Organisation und Sitz sofort anzeigen
  • Fortbildungen nach § 29 BTOG sauber dokumentieren
  • Behördenkorrespondenz zentral sammeln


Weiterführend:

Den betroyt Podcast unterwegs genießen:

campus | plus – Dein Update in der rechtlichen Betreuung

In der rechtlichen Betreuung ändert sich ständig etwas: neue Gesetze, neue Urteile, neue Vorgaben. Wer soll da noch alles im Blick behalten? Genau dafür gibt es campus | plus – dein monatliches Update, das dich ohne Stress auf dem neuesten Stand hält. Was erwartet Dich:

  • 🎓 Monatlicher Minikurs (45–60 Minuten) zu aktuellen Themen

  • 💬 Live Q&A mit Aufzeichnung – Fragen stellen und Antworten direkt aus der Praxis erhalten

  • 🎧 Monatliche Podcasts mit Rechtsprechung – die wichtigsten Entscheidungen kompakt erklärt

  • 📂 Zugriff auf das Archiv aller bisherigen Inhalte

  • 📝 Teilnahmebescheinigung für deine Fortbildungsnachweise

 

Startangebot sichern

👉 Bei Anmeldung bis zum 30.09.2025: 6 Monate für nur 99 €, danach 25 €/Monat. Nach Ablauf des Startangebots gilt der reguläre Preis von 34 €/Monat. Jetzt anmelden und Wissensvorsprung sichern: cp.betroyt.de