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Folge 242 Korrektur - Vermögensverfügungen im Betreuungsrecht

In dieser Folge wird erläutert, wie mit bereits vorgenommenen Vermögensverfügungen in der rechtlichen Betreuung umzugehen ist. Es wird aufgezeigt, wann eine nachträgliche Genehmigung rechtlich möglich ist, wo ihre Grenzen liegen und welche gesetzlichen Maßstäbe dabei maßgeblich sind. Zudem wird dargestellt, wie Betreuer Pflichtverletzungen sachgerecht aufarbeiten können, ohne sich selbst Haftungsrisiken auszusetzen.
Schön, dass du da bist.

Es ist Januar 2026 und die erste Folge in diesem Jahr beschäftigt sich direkt mit einem Thema, das in der Praxis immer wieder auftaucht und regelmäßig zu echten Bauchschmerzen führen kann. Es geht um die nachträgliche Genehmigung von Vermögensverfügungen.

Was meine ich damit konkret? Es geht um Situationen, in denen Geld bereits überwiesen, abgehoben oder investiert wurde und sich erst im Nachhinein herausstellt, dass dafür eigentlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Genau an diesem Punkt wird es heikel, weil aus einer sachlichen Entscheidung sehr schnell eine persönliche Haftungsfrage werden kann. In dieser Folge schauen wir uns an, ob eine nachträgliche Genehmigung überhaupt möglich ist, wann sie scheitert und wie du mit solchen Situationen umgehen kannst, ohne dich selbst in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen.

Bevor wir inhaltlich einsteigen, ein kurzer Hinweis auf das Space Taxi, das ab Februar startet. Das Space Taxi ist im Grunde die persönliche Startrampe. Wenn du über einen Zeitraum von einem halben Jahr individuelle Begleitung und Beratung durch mich möchtest, kombiniert mit den Inhalten der Startrampe, dann ist das Space Taxi genau das richtige Format für dich. Alle Informationen findest du unter taxi.betreut.de.

Wer lieber in der Gruppe arbeitet, für den startet ab Mai wieder die Startrampe. Auch sie läuft über ein halbes Jahr und bietet eine ganz eigene Dynamik mit vielen Vorteilen. Informationen dazu findest du unter startrampe.betreut.de. Gerade beim Space Taxi lohnt sich ein Blick bis zum 15.02., da es in dieser Phase noch einen Einführungspreis gibt oder zumindest die Möglichkeit, sich frühzeitig einen Platz zu sichern.

Kommen wir zurück zum heutigen Thema.

Das eigentliche Problem ist nicht, dass du gehandelt hast. Das Problem ist, dass es bestimmte Konstellationen gibt, in denen das Gesetz eine vorherige gerichtliche Kontrolle verlangt. Diese Vorgaben kollidieren in der Praxis häufig mit Zeitdruck. Es gibt Zahlungsfristen, offene Rechnungen, Einrichtungen, die sofort bezahlt werden wollen. Und dann liegt da Geld, etwa auf einem Sparbuch, auf das man zugreifen könnte.

Gerade beim Wechsel von Vereinsbetreuungen in die Selbstständigkeit wird dieser Punkt häufig unterschätzt. Dort spielt der Unterschied zwischen befreitem und unbefreitem Betreuer eine entscheidende Rolle. In vielen Fällen ist eine vorherige Genehmigung zwingend erforderlich.

Typische genehmigungspflichtige Maßnahmen sind zum Beispiel die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum des Betreuten, die Beendigung eines Mietverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder auch bestimmte Konstellationen der Nichtfortsetzung. Auch der Abschluss eines Mietvertrags mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren fällt darunter. Bei Grundstücken, Hausgrundstücken oder Eigentumswohnungen ist die Genehmigungspflicht ohnehin offensichtlich.

Wechselt man von den Wohnungsangelegenheiten in die Vermögenssorge, sind vor allem versperrte Geldanlagen ein Klassiker. Wenn diese nicht korrekt versperrt wurden oder beim Betreuerwechsel Fehler passiert sind, kann es zu unzulässigen Verfügungen kommen.

Rechtlich stellen sich in all diesen Fällen immer drei Fragen. Erstens: War die Verfügung genehmigungspflichtig? Zweitens: Wäre sie bei vorheriger Antragstellung genehmigungsfähig gewesen? Und drittens: Welche Folgen hat es, dass die Genehmigung nicht eingeholt wurde?

Eine hartnäckige Fehlannahme ist, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen im Nachhinein schon genehmigt werden. Das ist nicht richtig. Das Gesetz kennt keinen Automatismus der nachträglichen Heilung. Jeder Fall wird individuell geprüft. Ebenso falsch ist die Annahme, dass kleinere Beträge weniger problematisch seien. Die Höhe spielt häufig keine Rolle, sondern allein die Genehmigungspflicht an sich.

Besonders riskant ist es, genehmigungspflichtige Maßnahmen lediglich im Jahresbericht zu erwähnen und darauf zu hoffen, dass sich die Sache damit erledigt. Das reicht nicht aus. Wichtig ist auch: Du hast keinen Anspruch auf eine nachträgliche Genehmigung. Sie ist eine Möglichkeit im Einzelfall, mehr nicht. Der Zweck der Genehmigungspflicht besteht darin, dass das Gericht vorab prüft, ob eine Maßnahme erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist. Ist die Maßnahme bereits vollständig umgesetzt, wird diese Prüfung erheblich erschwert.

Das Gericht prüft dann insbesondere, ob die Maßnahme erforderlich war, ob sie wirtschaftlich angemessen war, welche Auswirkungen sie auf das Vermögen des Betroffenen hatte und wie du als Betreuer nach Kenntnis des Problems reagiert hast. Totzuschweigen ist dabei immer die schlechteste Option.

Ein klassisches Beispiel ist die größere Nachforderung einer stationären Einrichtung aufgrund einer korrigierten Abrechnung. Um Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden, wird kurzfristig aus einem Sparbuch gezahlt, obwohl dafür eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre. In solchen Fällen ist eine nachträgliche Genehmigung nicht ausgeschlossen, wenn die Maßnahme objektiv notwendig war, wirtschaftlich vertretbar ist und das Gericht unverzüglich informiert wird.

Zusammenfassend gilt: Nachträgliche Genehmigungen sind die Ausnahme. Je früher du das Gericht informierst, desto größer bleibt dein Handlungsspielraum. Und jedes Mal, wenn du mit Vermögen zu tun hast, solltest du dir bewusst die Frage stellen, ob du dafür eine Genehmigung benötigst.

Zum Abschluss noch ein Hinweis auf den Betreut Campus. Dort sind inzwischen über 440 Mitglieder im Austausch. Wer darüber hinaus strukturiert und zertifiziert weiterlernen möchte, dem sei der Campus Plus ans Herz gelegt. Die Anmeldung findest du unter cp.betreut.de.

Danke fürs Zuhören. In der nächsten Folge geht es um Straftaten des Betreuers und die Frage, wann sie die Geeignetheit tatsächlich infrage stellen. Bis dahin, mach’s gut.

Weiterführend:

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