Heute bespreche ich zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2018. Sie beschäftigen sich mit der Rechnungslegung. Die erste Entscheidung beschäftigt sich mit dem Thema der Kontoauszüge aus dem Online-Banking. Sind sie als Nachweise für das Betreuungsgericht als ausreichend anzusehen? Danach schauen wir uns an, was bei einer ausbleibenden Selbstverwaltungserklärung des Betroffenen geschehen kann.
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