Ob Abschluss, Änderung oder Kündigung eines Mietvertrages: Dieser Aufgabenkreis birgt immer wieder Überraschungen. Doch welche aufgaben gehören nun originär dazu? Muss ich Wohnungskosten mit diesem Aufgabenkreis auch beantragen? Im ersten Teil dieser Reihe zu den Wohnungsangelegenheiten nimmt RA Kreutzer auch hierzu Stellung.
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