Das Verhältnis zwischen Vollmacht und Betreuungsbeschluss ist ein Besonderes. Liegt eine Bevollmächtigung vor, dann tritt die Betreuung dahinter zurück. Allerdings kann eine Vollmacht auch existieren und eine Betreuung trotzdem eingerichtet werden. Wie dies sein kann? Im aktuelle Podcast hören Sie die entsprechende Konstellation.