Die Rechnungslegung kann in einigen Fällen eine sehr komplizierte und zeitaufwendige Angelegenheit sein. Im Gerichtsbezirk Neuruppin war nunmehr umstritten, welche Unterlagen der Rechnungslegung beizufügen sind, wenn das Konto durch den Betroffenen selbst verwaltet wurde. Das Landgericht hatte hierzu eine (erfreulich) klare Meinung.
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