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Folge 087 30 EUR - Die Pauschale bei unbewohntem Wohnraum

Gemäß § 5a VBVG gibt es in einigen Fällen eine Sondervergütung bei der Verwaltung von größeren Vermögen. Nr. 2 des Absatzes 1 verweist auf die Verwaltung von Wohnraum. Doch welcher Wohnraum ist hier gemeint? Wann kann ich die Pauschale nach 5a VBVG abrechnen? Gilt auch eine Mietwohnung als entsprechender Wohnraum? Diese Folge beschäftigt sich mit den vorgenannten Fragen.

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BETROYT – Stammtisch

Werden Sie Teil des Betroyt-Stammtisches. Jeden dritten Donnerstag treffen wir uns via Zoom und besprechen knifflige Fälle von Kollegen und Kolleginnen und beraten über Fragen, die uns selbst jeden Tag treffen können. Wie Sie sich anmelden können? Einfach eine Email an stammtisch@betroyt.de. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Teilnahme. Ich freu mich, Sie zu sehen.

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