Wenn eine Straftat begangen wird, muss es nicht immer zwingend zu einem Strafverfahren kommen. Oft werden Delikte eingestellt oder es ergeht ein Strafbefehl. Wird doch Anklage erhoben, dann steht auch immer wieder die Frage nach einem Pflichtverteidiger im Raum. Das Kammergericht Berlin hat nun eine zu beachtende Entscheidung getroffen.
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