Wenn eine Straftat begangen wird, muss es nicht immer zwingend zu einem Strafverfahren kommen. Oft werden Delikte eingestellt oder es ergeht ein Strafbefehl. Wird doch Anklage erhoben, dann steht auch immer wieder die Frage nach einem Pflichtverteidiger im Raum. Das Kammergericht Berlin hat nun eine zu beachtende Entscheidung getroffen.
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Das 3-Tages-Seminar zum Thema ‚Umgang mit Systemtestern‘ findet vom 13. bis 15. Dezember 2024 statt und bietet eine tiefgehende Einführung in die rechtlichen und medizinischen Aspekte des Umgangs mit Systemtestern. Zusammen mit einem Facharzt für Psychiatrie, behandeln die Teilnehmer dabei wichtige Themen wie Verfahrenspflegschaften, Medikation und psychische Störungen.
Die Teilnehmenden erhalten theoretische Grundlagen zu Krankheitsbildern wie Demenz, Psychosen und Persönlichkeitsstörungen, arbeiten in Gruppen an Fallbeispielen und erlernen wertvolle Strategien für den Betreuungsalltag.
Das Seminar findet als sehr praxisnahme Präsenzveranstaltung statt, nähere Informationen zum Veranstaltungsort erhalten Sie nach der Anmeldung. Für weitere Informationen und zur Anmeldung erreichen Sie uns unter seminare@betroyt.de, weitere Details finden Sie unter akademie.betroyt.de.