Die neue Betreuungsrechtsreform bringt uns das sog. Betreuungsorganisationsgesetz. Hierin finden sich auch neue Aufgabenfelder für die Betreuungsbehörde. So muss sie in Zukunft auf eine Vermeidung der Betreuung mehr hinarbeiten, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Hierbei darf sie sich auf Unterstützung aus der Praxis holen. Ein spannendes Experiment…
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