Ab dem 01.01.2023 gilt das neue Betreuungsrecht. Der Betreute steht dann noch mehr im Mittelpunkt. Ab diesem Zeitpunkt gilt das sog. Wunschbefolgungsmodell. Was hat es damit auf sich? Welche Änderungen gibt es. Ich habe Dr. Jörg Tänzer dazu interviewen dürfen. Freuen Sie sich auf einen spannenden und lehrreichen Podcast.
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