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Folge 181 Strom - Eine Insta-Folge zum Thema Energie (Basics)

Die aktuelle Folge thematisiert die Verantwortung von Betreuern bei der Wahl des Stromanbieters, einschließlich der Pflicht, einen günstigeren Anbieter zu finden. Zudem werden die Herausforderungen bei Stromschulden, die Rolle des Grundversorgers, und spezielle Fälle wie die Stromkostenübernahme durch das Jobcenter diskutiert. Praktische Tipps zur Überwachung des Stromverbrauchs und Umgang mit Haustürgeschäften runden die Episode ab. Hören Sie rein für wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge.

### Willkommen beim Betroyt Podcast

Schönen guten Abend. Wir sind wieder live beim Betroyt Podcast. Ja, die ersten Tudeln jetzt ein. Schön, dass ihr da seid. Hallo. Heute zu etwas späterer Stunde, da die Umfrage ergeben hat, dass der 20 Uhr Termin doch für die meisten Leute vielleicht etwas besser ist als der 16 Uhr Termin.

Weil ich ja mir gedacht hatte, dass es vielleicht für euch besser ist, wenn wir es am Nachmittag machen, weil man dann mit der Arbeit abschließen kann. Aber ich habe den Eindruck, dass einige sich doch dann am Abend vielleicht auf der Couch dann doch nochmal ein wenig Input holen wollen.

### Thema: Strom und Energie

Und das Thema, ich habe es auch angekündigt, lautet heute, lautet das Thema Strom. Strom und Energie. Dazu bin ich hier und kann Fragen beantworten und möchte ein bisschen was dazu erzählen. Wie gesagt, das Ganze gibt es auch morgen denn als Podcastfolge. Also wer denn sagt, ich will mir das jetzt nicht weiter anhören, kann das natürlich denn gerne als Podcast.

Bevor wir allerdings ins Thema einsteigen, möchte ich mich nochmal bei Björn bedanken. Björn hat mir eine E-Mail geschrieben auf meinen Aufruf, meinen verzweifelten Aufruf in meinem letzten Podcast, dass mein heiß geliebter Podcast Anbieter ja zum 23. Das heißt vor zwei Tagen den Dienst eingestellt hat, wobei ich noch Folgen abrufen kann, aber vermutlich in Zukunft dann nicht mehr. Und er hat mir einen neuen Anbieter empfohlen und der heißt, ich habe es mal ex-off geschrieben, Antenna-Pod. Also Antenna-Pod für alle, die den Podcast hören, ist der nochmal verlinkt.

### Verpflichtung zum Wechsel des Stromanbieters

Gut, zu dem Thema, was wir heute haben, da gab es auch eine Frage, die mich erreicht hat und zwar, die Frage, bin ich verpflichtet, dann einen günstigen Stromanbieter zu besorgen. Das bedeutet, wenn mein Betroyter jetzt in der Grundversorgung hängt, aus welchen Gründen noch immer, muss ich denn dafür sorgen, dass er einen neuen Anbieter bekommt.

Und die ganz klare Antwort auf diese Frage ist Jajin, Jajin deshalb, weil es natürlich wieder die einzelnen Komponenten, die dazu kommen, entscheidend sind. Es gab und dann hole ich vielleicht einen Moment mehr aus. Es gab eine Zeit, die ich noch gar nicht so lange her, da gab es relativ gute Konditionen in der Grundversorgung, weil teilweise auch der Strom kostengünstig angekauft wurde und dadurch auch kostengünstig weitergegeben wurde. Da lagern zwischen der Grundversorgung und anderen Anbietern nicht allzu viele Cent Unterschiede.

Und das ist auch so ein bisschen die Antwort, die dahinter steckt, wenn es drei, vier Cent sind pro Kilowattstunde, die Unterschied sind und ein Wechsel, ein überschaubarer Aufwand sind, dann kann man dies tun, muss es allerdings aus meiner Sicht jedenfalls nicht.

Was man nicht auf sich beruhen lassen darf, ist zum Beispiel eine Diskrepanz von 10 bis 15 Cent. Das heißt, wenn jemand in einen sehr hohen Grundtarif eingeordnet wurde und es jetzt am Ende so heißt, dass er deswegen fast das doppelte Stromkosten zahlen, dann ist es dem Betreuer auch zuzumuten, einen neuen Stromabiter zu finden. So würde ich jedenfalls die Verpflichtung sehen.

### Besondere Bedarfe und weitere Aspekte

Also, so weit kann man das, glaube ich, dann am Ende auch zusammenfassen, dass man sagt, ganz klar, wenn es eine große Diskrepanz gibt und die Möglichkeit besteht, den Stromabiter zu wechseln und es ein überschaubarer Aufwand für den Betreuer ist, dann ist er auch dazu verpflichtet. Und da steht dahinter, er ist natürlich sorgfaltspflichtig für das Vermögen des Betroffenen.

Unterscheiden muss man das natürlich immer noch davon, wenn jemand als Betreuter sagt, ich möchte beim Grundversorger bleiben. Da bin ich schon seit 30 Jahren und das ist der Versorger meines Vertrauens. Dann kann das auch doppelt so viel sein. Dann sind Sie verpflichtet oder seid ihr verpflichtet, auch dort zu bleiben. Soweit es nicht die Existenz des Betroffenen riskiert, aber das ist meistens ja nicht der Fall.

### Stromkosten und Grundsicherung

Wobei, ich hatte letztens eine Stromrechnung, eine Stromnachzahlung von 2.000 Euro. Da sind wir jetzt immer noch auf der Suche nach dem Grund, und warum es jetzt zu dieser Nachzahlung kam. Also das vielleicht soweit. Das heißt, man muss darauf achten, wie hoch der Grundpreis ist, und dann kann man entsprechend auch, oder sollte man denn auch handeln.

Gut, aber das ist ja nicht nur das Einzige, was uns zum Thema Strom einfällt. Ich habe noch drei Punkte, die mir jetzt wichtig sind, die ich euch noch mitgeben will, die ihr vielleicht schon kennt, vielleicht auch noch nicht kennt, was das Thema Strom angeht in Verbindung mit Grundsicherung und Jobcenter.

### Grundsicherung und Jobcenter

Das erste, was immer berücksichtigt werden muss, aber auch ein Klassiker ist, Strom gehört nicht zu den Kosten der Unterkunft. Kosten der Unterkunft sind in dem Fall Heizung und Warmwasser. Aber Strom ist im Regelsatz mit enthalten. Das ist eine große Crux und gerade in Zeiten von Corona bzw. im Rahmen der Inflation und des Ukrainekrieges sind die Strompreise auch mit nach oben gegangen und man hatte keine Chance irgendwie da gegenzuarbeiten.

Und dementsprechend ist das in diesen 560 bzw. je nachdem, welche Stufe man erhält, als Betroffener mit enthalten. Das heißt, es muss davon angespart bzw. auch bezahlt werden. Und das ist manchmal gar nicht so einfach, wenn die Betreuten dann einfach sagen, was reinkommt, geht gleich raus. Ich hole alles vom Konto auf, dann hat man halt das Problem, dass man das nicht bezahlen kann.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, das machen die Jobcenter sehr ungern oder auch die Grundsicherung, also Sozialhilfe, dass sie dann auch die Gelder direkt überweisen. Das ist vor allem im Falle von Stromschulden der Fall. Das heißt, wenn es bereits mehrfach Stromschulden gab und jemand kurz vor der Abschaltung stand, dann ist es auch möglich, dass die Stromkosten direkt an den Stromanbieter überwiesen werden. Das ist natürlich dann schön, weil man dann auf jeden Fall keine Schulden aufbaut. Jedenfalls nicht vom aktuellen Wert.

### Stromverbrauch im Haushalt

Vielleicht für alle Betreuer einer der am meisten unterschätzten Stromfresser im Haushalt ist der Gefrierstrang. Je nach Alter des Gefrierstrangs kann es gut sein, dass zwischen 20 und 40 Euro im Monat allein dafür rausgehen. Deswegen, wenn jemand nicht ganz genau weiß, warum es diesen hohen Verbrauch gibt, gucken sie dann einfach mal, ob es vielleicht am Gefrierstrang gibt.

Ich habe jetzt auch einen Fall, in dem das auch so ist. Da haben wir auch überlegt, wo dann die Kosten herkommen können und wo wir sparen können, was natürlich ein Abschlag von 100 oder 150 Euro im Monat Strom kosten. Das haut halt wirklich ins Portemonnaie und dementsprechend bleibt dann am Ende nicht so viel über, was man für den Rest.

In dem Fall haben wir den geschaut und nachdem die Dame mir erzählt hat, dass er einen ca. 1,80 m großen Eistranken noch hat, war für mich relativ schnell klar, wo eventuell hier das Problem liegen könnte. Also, das zum einen, keine Kosten der Unterkunft muss man selbst ansparen. Es gibt die Möglichkeit bei Stromschulden, das hatte ich Ihnen schon erwähnt, dass es auch zu einer Nachzahlung kommt durch das Sozialzentrum.

### Prüfung des Stromverbrauchs

In dem Fall, wo eine, da komme ich gleich auf die Frage, Monika, in dem Fall kann man auch eine Nachzahlung halten und man muss allerdings dann quasi plausibel machen, dass eine Abschaltung dann droht. Und dann kann man halt mit den Schreiben dann zum Sozialzentrum gehen. Und im Rahmen eines Darlehens erhält man es denn und es wird dann darlehensweise verrechnet.

Monika hat jetzt noch die Frage, wie man das prüft. Ich kann den doch nicht abstüpseln. Nein, das ist auch richtig. Also, mein Vorschlag war, dass die Betroffene erst mal, also das wäre

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