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Folge 208 Erbfall - Dokumente, Erbfolge und rechtliche Fallstricke

In dieser Folge wird erklärt, welche Pflichten Betreuer nach dem Tod eines Betreuten haben. Es wird erläutert, welche Dokumente herausgegeben werden dürfen und wann Vorsicht geboten ist. Zudem werden rechtliche Grundlagen und mögliche Haftungsrisiken besprochen.

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Einleitung: Betreuung und Nachlass – Was gilt?
Auch in dieser Woche begrüße ich euch herzlich zum Betreut-Podcast. Das heutige Thema betrifft viele rechtliche Betreuer, die bereits mehrere Jahre in der Praxis tätig sind: Was passiert mit Dokumenten, wenn ein Betreuter verstirbt? Insbesondere stellt sich die Frage, welche Unterlagen an Angehörige herausgegeben werden dürfen und welche rechtlichen Fallstricke es dabei gibt. Anlass für diese Folge war eine Anfrage, die mich während meiner Tätigkeit als Rechtsberater im BVB erreicht hat.
Konkret ging es um eine Klientin, die kürzlich verstorben ist. Die Angehörigen forderten die Herausgabe von Geburtsurkunden, Ehe- und Sterbeurkunden sowie den Rentenbescheid im Original. Darf der Betreuer diese Dokumente einfach aushändigen oder gibt es rechtliche Hürden? Diese spannende Frage möchte ich in dieser Podcastfolge genauer beleuchten.


Das Ende der Betreuung und die rechtlichen Folgen
Grundsätzlich endet die Betreuung mit dem Tod des Betreuten. In diesem Moment erlischt die Vertretungsmacht des Betreuers vollständig. Das bedeutet, dass keine Entscheidungen mehr im Namen des Betroffenen getroffen werden dürfen. Alle Rechte und das gesamte Vermögen gehen durch die sogenannte Universalsukzession auf die Erben über.
In Fällen, in denen ein Nachlasspfleger bestellt wird, ist dieser ausschließlich für die Verwaltung des Nachlasses zuständig. Das bedeutet, dass Betreuer in solchen Situationen keine eigenmächtigen Entscheidungen mehr treffen dürfen. Falls kein Erbe bekannt ist, muss das zuständige Nachlassgericht informiert werden. Dieses leitet dann ein Verfahren zur Ermittlung der Erben ein und eröffnet gegebenenfalls ein Testament.


Der Umgang mit Dokumenten und Nachlassangelegenheiten
Ein wichtiger Punkt für Betreuer ist die sichere Aufbewahrung von Dokumenten und Wertsachen bis zur Klärung der Erbfolge. Solange nicht eindeutig feststeht, wer Erbe ist, dürfen keinerlei Unterlagen an Dritte herausgegeben werden.
Besonders heikel wird es, wenn Angehörige persönlich erscheinen und auf die Herausgabe der Dokumente drängen. Einige Betreuer begehen hier den Fehler, die Unterlagen im guten Glauben auszuhändigen. Doch ohne einen eindeutigen Erbnachweis oder die Bestellung eines Nachlasspflegers darf nichts herausgegeben werden. Dies dient nicht nur dem Schutz der rechtlichen Interessen der Erben, sondern auch der Absicherung des Betreuers selbst.


Herausgabe von Unterlagen – Rechte und Pflichten
Nachlassdokumente wie Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sind in der Regel weniger sensibel und können von Angehörigen auch direkt beim Standesamt beantragt werden. Ein Betreuer ist daher nicht verpflichtet, diese herauszugeben.
Problematischer sind Dokumente wie Rentenbescheide, da sie persönliche Daten enthalten, die für unbefugte Dritte von Interesse sein könnten. Die Rentenzahlung kann auch ohne Originalbescheide über die Deutsche Rentenversicherung geregelt werden. Daher sollten Betreuer darauf achten, sensible Dokumente nicht voreilig weiterzugeben.
Der rechtlich korrekte Weg ist es, Erben auf die offiziellen Stellen zu verweisen, die für die Herausgabe solcher Dokumente zuständig sind. Sollte ein Nachlasspfleger eingesetzt werden, obliegt ihm die Verwaltung dieser Unterlagen.


Praktische Tipps zur Vermeidung von Haftungsrisiken
Um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten sich Betreuer an folgende Grundregeln halten:
– Einen Erbnachweis anfordern, bevor Dokumente herausgegeben werden.
– Bei Unklarheiten das zuständige Nachlassgericht informieren.
– Dokumente sicher verwahren, bis die Erbfolge geklärt ist.
– Angehörige an die zuständigen Behörden verweisen, um sich erforderliche Unterlagen selbst zu beschaffen.

Diese Vorgehensweise schützt Betreuer vor rechtlichen Konsequenzen und sichert eine korrekte Nachlassabwicklung.
Zum Abschluss der Folge noch ein Hinweis: Wer sich intensiver mit dem Thema Betreuung befassen möchte, kann sich über die Plattform „betroyt campus“ weiterbilden oder an der „Startrampe“ für neue Betreuer teilnehmen.

  1. Folge 100: Jubiläum – Der betroyt-Podcast auf Reisen

    In dieser Jubiläumsfolge, aufgenommen in Indien, reflektiert der Gastgeber über die ersten 100 Episoden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung eines Betreuten bei seinem Auswanderungswunsch und den damit verbundenen Herausforderungen.

  2. Folge 150: Kindergeld II – Wenn die Eltern verstorben sind

    Diese Episode beleuchtet die Frage, ob und wie Kindergeld bezogen werden kann, wenn die Eltern verstorben sind. Es wird erläutert, welche rechtlichen Regelungen in solchen Fällen gelten und welche Schritte zu beachten sind.

  3. Folge 193: Rückforderung – Was tun mit Nebenkostenguthaben?

    In dieser Folge wird thematisiert, wie mit Nebenkostenguthaben bei betreuten Personen umzugehen ist. Es wird untersucht, ob das Guthaben behalten oder an den Sozialhilfeträger zurückgezahlt werden muss, und drei mögliche Szenarien werden detailliert erklärt.

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