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Folge 173 Wohnungssuche - Zuständigkeit und Hilfen klären

Im Juni 2024 widmen wir uns dem Thema Wohnungssuche für rechtliche Betreuer. Muss ein Betreuer eine Wohnung suchen? Welche Hilfen sind möglich? Wir klären Mythen und geben praktische Tipps. Außerdem werfen wir einen Blick auf kommende Themen und Veranstaltungen.

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Betroyt -Podcasts, dem Podcast für rechtliche Betreuer. Es ist Juni 2024 und wir haben ein neues Thema in diesem Monat. Nachdem wir uns letzte Monat über das Thema Selfcare unterhalten hat, was sehr, sehr viele Resonanzen gebracht hat und so wie ich es verstanden habe auch wichtig war, dass wir es einmal besprochen haben, nähern wir uns in diesem Monat dem Thema Wohnung.

Ein vielschichtiger Begriff, der sehr viel Arbeit bringen kann für uns Betreuer, aber auch viel Arbeit bringt, die wir gar nicht machen müssen. So beschäftigen wir uns heute noch einmal mit der Frage, muss ein Betreuer eine Wohnung suchen?

Das ist ein Klassiker unter uns Kollegen, ein Mythos, der sich immer wieder hält, dass der Betreuer denn doch dafür zuständig ist, eine Wohnung zu suchen. Was er uns soweit spoilerisch an der Stelle schon nicht ist.

In der kommenden Woche haben wir dann das Thema Einbauküche. Beziehungsweise ist eine Einbauküche notwendig, muss ein Herz gestellt werden. Was sind die Aufgaben des Vermieters und des Mieters? Beziehungsweise, was muss berücksichtigt werden, wenn Geräte in der Wohnung stehen, wenn ich eine Wohnung übernehme?

Sieben Tage später erzähle ich Ihnen etwas über Mietmenge, bzw. über das Thema Muss ich eine Wohnung geräumt abgeben. Spannendes Thema mit einer überraschenden Wendung, bzw. was heißt überraschende Wendung?

Die Profis unter Ihnen wissen das schon, aber für viele wird es sicherlich überraschend sein, wie man damit umgehen sollte. Aber gar nicht soweit in die Zukunft geblickt. Wobei, wenn wir schon dabei sind, uns anzuschauen, was in den nächsten Wochen passiert, dann will ich natürlich auch direkt auf den Vorausschuss, 25.

Juni hinweisen, wo es wieder ein Live -Inster -Veranstaltung gibt, wie wir alle wissen, gibt es am 26. Denn die Folge auch im Podcast. Aber wer am 25. dabei sein will, der kann sich ja nun schon bereits Fragen ausdenken zum Thema Energiekosten.

Das wird nämlich das Thema sein am 25. Wir unterhalten uns darüber, wie mit Energiekosten umgegangen werden kann. Also jeder von Ihnen wird das ja sicherlich kennen, dass hohe Nachzahlungen gefordert werden.

Wie geht man da ein bisschen mit um? Wie bekommt man die vom Tisch? Welche Optionen gibt es da? So viel als kleinen Ausblick. Wer Fragen übrigens zustellen möchte, zu den einzelnen Folgen, die wir dann, wie gesagt am 25.

rundwehren lassen und mit dem Thema Energiekosten abschließen, der kann das natürlich gern machen, ein Info -Ed betroyt. InfoEd betroyt .de, da nehme ich dann quasi die Fragen dankbar auf und werde sie dann im Podcast beziehungsweise im Live Instagram behandeln.

So lange Rede, kurzer Sinn. Wir kommen in dieser Folge zu der Thematik der Wohnungssuche. Die Wohnungssuche ist einer der Punkte, die immer wieder strittig waren, ob ein Betreuer sie übernehmen muss oder nicht.

Es ist natürlich die Frage, welche Option gibt es oder beziehungsweise welche Träger könnte noch in Frage kommen. Und da möchte ich jetzt gar nicht lange auf die Folter spannen, handelt es sich nämlich um die Einliederungsliffe.

Das heißt, Leistungen gemäß SGB 9 sind möglich und es gibt die Möglichkeit, Hilfe zu holen bei der Wohnungssuche. Die Leistungsgrundlagen finden sich in den Regelungen des SGB 9. Hierauf bin ich auch schon mehrmals eingegangen.

Wer das Ganze nochmal nachhören will in den betroytseite geht betroyt .de unter den ganzen Podcasts. Schaut einfach nochmal auf diese Folge und dort findet ihr weitere Folgen zu dem Thema Wohnungssuche.

Auf die Homepage und dann einfach nochmal in dieser Folge auf den Reiter weitere Folgen klicken und dann findet ihr das. Genau. Wer jetzt nicht nachgucken möchte, dem erkläre ich es gerne nochmal. Wie gesagt, § 53, 54, SGB 12 in Verbindung mit § 55, SGB 9.

Dort sind Leistungen zur Teile habe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben gegeben. und dort ist es oder ausgrund dieser Normen ist es möglich, dass auch eine Kostenübernahme bei der Wohnungsunterstützung, bei der Wohnungssuche gegeben werden kann.

Jetzt ist es so, dass es natürlich auch Rechtsprechung zu der ganzen Thematik gibt und zwar hat bereits 2017 mit Urteil vom 21 .03. hat auch das Sozialgericht Aurich entschieden, dass die Aufgaben des Betreuers nicht die Wohnungssuche sind, sondern dass es tatsächlich Hilfleistung der Eindiedungshilfe sind.

Dieses Urteil und die Verlinkung dahin werde ich nochmal in den Show Notes aufführen und dann kann man sich das auch nochmal durchlesen. Wer Argumentationshilfen in diesem Bereich braucht, Der kann dann gerne hier drauf zurückgreifen.

Ein weiteres Urteil, was ich an dieser Stelle noch anführen möchte, ist das Bundessozialgerichtsurteil vom 30 .06 .2016. Das findet sich dann natürlich auch in den Show -Notes und dort wird gesagt, dass der Betreuer gemäß 1901, das war damals noch die Norm als Vertreter und nicht als tatsächlicher Hilfe gewährende Person handelt, Handlungen des Betreuers sind allein dann zwingend zu erbringen, wenn diese auf das Ob und Wie der Erledigung rechtlicher Belange ausgerichtet sind.

Nicht auf die tatsächliche Hilfestellung, andernfalls ist der Aufgabenbereich der Einstellungshilfe betroffen. Ich denke, mit diesen beiden Urteilen ist man gut gewappnet in den täglichen oder wöchentlichen Diskussionen darum, wer denn für diese Wohnungssuche zuständig ist.

Also, wenn Sie, und das gilt gerade für die Personen, die jetzt anfangen, die jetzt das erste Mal den Podcast vielleicht hören und die natürlich auch dann am Beginn ihrer Karriere stehen, lasst Euch nicht einschüchtern, Ihr seid nicht dafür zuständig, eine Wohnung zu suchen.

Ja, das war es auch schon wieder für diese Woche, ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es natürlich auch immer noch den Stammtisch gibt und der findet statt immer am zweiten Donnerstag im Monat.

Das heißt, in diesem Fall wäre es der, ich schaue nochmal kurz nach, bevor ich was falsches erzähle, dieses Mal der 13. 6. Am 13. treffen wir uns also wieder am 15 Uhr für alle Einsteiger und Beginner, den mit den Fragen, die man sich vielleicht in der großen Runde, denn ich trauen würde, zu stellen und ab 16 Uhr ist denn der Stammtisch.

Wer Fragen dazu hat, kann die gerne vorab schicken. Stammtisch at betroyt. Und es gibt eine Woche vorher am Donnerstag, gibt es da nochmal eine kurze Erinnerung für die Fragen. Das ist immer schöner, wenn wir die Fälle schon vorab haben, damit wir uns ein bisschen vorbereiten können, sowohl ich als auch die Kollegen, die natürlich am Standtisch dabei sind.

So viel von mir, ich wünsche allen noch eine schöne Woche, viel Spaß, viel Sonne und wir hören uns dann das nächste Mal. Bis dahin, tschüss!

BETROYT – Stammtisch

Werden Sie Teil des Betroyt-Stammtisches. Jeden zweiten Donnerstag treffen wir uns via Zoom und besprechen knifflige Fälle von Kollegen und Kolleginnen und beraten über Fragen, die uns selbst jeden Tag treffen können. Wie Sie sich anmelden können? Einfach eine Email an stammtisch@betroyt.de. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Teilnahme. Ich freu mich, Sie zu sehen.

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