Podcast

Folge 212 Amtermittlung - Wie § 20 SGB X bei Jobcenteranträgen hilft

In dieser Folge wird ein Praxisfall besprochen, bei dem Eltern die Herausgabe wichtiger Unterlagen verweigern. Die rechtlichen Möglichkeiten des Betreuers sowie die Bedeutung des § 20 SGB X werden ausführlich erläutert. Es wird gezeigt, wie trotz Blockade der Antrag auf Sozialleistungen erfolgreich gestellt werden kann.

Werde Teil des betroyt campus

ca.betroyt.de

Dein Mentorenprogramm für den Start
startrampe.betroyt.de

Ab Mai mit interessanten Inhalten:

Folge bereits jetzt betroyt | wissen auf Instagram und YouTube
Instagram
Youtube

Ein Fall aus der Praxis
In dieser Podcastfolge geht es um eine Situation, die viele rechtliche Betreuer:innen kennen: Der Betreute benötigt Grundsicherungsleistungen, aber die dafür notwendigen Unterlagen – etwa Kontoauszüge oder Angaben zur Bedarfsgemeinschaft – liegen ausschließlich bei den Eltern. Diese verweigern jedoch die Herausgabe. Ohne diese Informationen droht die Ablehnung oder erhebliche Verzögerung bei der Antragstellung. Als Betreuer steht man dann zwischen den Fronten – rechtlich, menschlich und organisatorisch.

Rechtliche Grenzen der Mitwirkungspflicht
Gegenüber Dritten wie den Eltern gibt es keinen allgemeinen einklagbaren Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen. Nur wenn ein gesetzliches Schuldverhältnis besteht, wie etwa bei bestehenden Unterhaltspflichten oder einer Bedarfsgemeinschaft, kann eine Verpflichtung zur Mitwirkung bestehen. Auch aus der Stellung des rechtlichen Betreuers ergibt sich kein hoheitlicher Anspruch gegenüber Dritten. Die allgemeine Mitwirkungspflicht gemäß § 60 SGB I richtet sich primär an den Antragsteller selbst – nicht automatisch an dessen Angehörige.

Schadensersatz – ein kaum gangbarer Weg
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber den Eltern kommt nur infrage, wenn diese schuldhaft und rechtswidrig eine Position des Betreuten verletzen – etwa durch bewusste Falschangaben oder mutwillige Verhinderung einer Leistungsgewährung. In der Praxis ist dieser Weg jedoch kaum durchsetzbar: Es fehlt meist an der nachweisbaren Pflichtverletzung, der Kausalität und dem konkreten Schaden. Der Versuch, diesen Weg zu beschreiten, führt häufig zu Eskalation – ohne Aussicht auf Erfolg.

§ 20 SGB X: Pflicht zur Amtsermittlung
Die bessere Lösung liegt im Sozialverwaltungsrecht – konkret in § 20 SGB X. Diese Norm verpflichtet die Behörde, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Sie darf sich nicht auf die Angaben oder Unterlagen der Beteiligten beschränken. Auch günstige Umstände sind zu berücksichtigen, und die Behörde muss nach Alternativen suchen, wenn Informationen fehlen. Die Norm gilt im gesamten Sozialrecht – also etwa bei Grundsicherung, Pflegeleistungen, Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe. Der Betreuer kann den Antrag auch mit unvollständigen Unterlagen einreichen und die Behörde auffordern, die Amtsermittlung aufzunehmen. Dies entlastet nicht nur den Betreuer, sondern schützt den Betreuten vor Leistungslücken.

So handelst du richtig als Betreuer
In der Praxis ist wichtig, alle zumutbaren Beschaffungsversuche zu dokumentieren – etwa durch Briefe, Gesprächsprotokolle oder Notizen zu Telefonaten. Wenn Angehörige nicht mitwirken, sollte der Antrag dennoch gestellt und auf § 20 SGB X verwiesen werden. Das Amt muss tätig werden – und kann auch nach Aktenlage entscheiden. Gleichzeitig sollte der Betreuer freundlich, aber bestimmt kommunizieren und das Kindeswohl oder den drohenden Schaden in den Vordergrund stellen. Wer den Amtsermittlungsgrundsatz richtig nutzt, kann sich nicht nur vor rechtlichen Risiken schützen, sondern auch dafür sorgen, dass die betreute Person schnell und zuverlässig zu ihren Leistungen kommt.
  1. Folge 50: Vermögen (II) – Ein kurzer Überblick zum Einwilligungsvorbehalt
    In dieser Episode wird der Einwilligungsvorbehalt im Kontext der Vermögenssorge erläutert. Es wird erklärt, wie dieser dazu dient, Betreute vor finanziellen Fehlentscheidungen zu schützen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
  2. Folge 187: Vergütungsreform – Herausforderung durch die Reform des VBVG
    In dieser Episode wird der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Vormundschafts- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) besprochen. Die geplanten Änderungen und deren potenzielle Auswirkungen auf Berufsbetreuer werden detailliert analysiert.
  3. Folge 189: Streik – Vergütungsreform ohne Zukunft
    Diese Folge beleuchtet den geplanten Streik rechtlicher Betreuer aufgrund der unzureichenden Vergütungsreform. Es wird aufgezeigt, wie Betreuer durch die neuen Regelungen finanziell benachteiligt werden, und mögliche Auswirkungen auf das Betreuungswesen werden diskutiert.

Den betroyt Podcast unterwegs genießen:

🚀 Startrampe – Das Mentorenprogramm für angehende rechtliche Betreuer! 🚀

Du möchtest als rechtlicher Betreuer durchstarten, aber dir fehlt die richtige Unterstützung? Startrampe begleitet dich 12 Monate lang mit praxisnahen Strategien und wertvollem Wissen. Bekomme das, was in den Sachkundelehrgängen meist fehlt: Die Praxis!

Schritt-für-Schritt Begleitung für einen erfolgreichen Einstieg
Austausch mit Experten und anderen Betreuern
Praxisnahes Wissen zu Aufgabenkreisen, Gesetzen & Organisation

Melde dich jetzt an und sichere dir jetzt deinen Platz!
➡️ startrampe.betroyt.de